BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 108

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Kollege Krusche hat gemeint, das AMA-Gütesiegel garantiert auch nicht, dass alles österreichisch ist. Wo AMA drauf steht, ist Österreich drin – sofern es in Österreich produzierbar ist. Ich glaube nicht, dass sich irgendjemand bei einem Bananenjoghurt erwartet – auch oder gerade wenn das AMA-Gütesiegel darauf ist –, dass die Bananen in Österreich gewachsen sind. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist ein bisschen ein merkwürdiger Vergleich!) Und für andere ist ganz klar, dass eine Wiener Kaffee­mischung keinen Wiener Kaffee beinhaltet. Aber ich glaube, soweit sollte auch die Fantasie der Konsumenten nicht gehen, dass man in einem Wiener Kaffee eine Wiener Kaffeebohne vermutet, sondern wissen, dass das die Kunst der Röstung ist. (Bun­desrätin Mühlwerth: Kaffeebohnen auch nicht!) – Eh nicht, aber trotzdem heißt es Wiener Kaffee. Und auch bei einem ein österreichisches Bananenjoghurt gibt es keinen Grund, da eine Falschdekoration zu erwarten, weil wir wissen, dass die Bananen nicht in Österreich gewachsen sind.

Wie hoch der Prozentsatz ist, ob das 5 Prozent, 10 Prozent oder 30 Prozent sind, wird je nach Produkt verschieden sein. Das werden wir nicht hier generell lösen können, da werden wir die Nahrungsproduzenten und die Experten in der Branche mitreden lassen müssen.

Geschützte geografische Herkunft ist etwas, was dem Konsumenten immer wichtiger wird, weil die Regionalität und der Bezug zur Region da ist. Ich verweise nur auf die Erfolgsgeschichte des Grünen Veltliner DAC aus dem Weinviertel, der sich aufgrund dieser geographischen Herkunft auch sehr gut entwickelt hat.

Was wichtig ist, und da sollten wir auch immer wieder kritisch sein, ist, dass ein Kontrolltourismus – und da erwarte ich mir schon eine Verbesserung von dieser Durchführungsbestimmung – hintangehalten wird. Treffendes Beispiel: Ein Kollege von mir hat seinen landwirtschaftlichen Betrieb von Milchviehhaltung auf Bio-Legehennen­haltung umgestellt. Seit August läuft die Produktion, und nun er hat seit August acht Kontrollen hinter sich, und viele davon waren mehrgleisig. Ich glaube, diese Mehr­gleisig­keit sollten wir vermeiden und trotzdem entsprechende Sicherheit gewähren.

Ich habe erwartet, dass heute die Frau Gesundheitsministerin da ist, und darf (in Richtung Bundesministerin Heinisch-Hosek) Sie bitten, an sie einen Wunsch weiter­zuleiten: Ich orte nämlich gerade im Gesundheitsministerium, dass etwas an Bürokratie aufgebaut wird, das vielleicht in dieser Dichte nicht notwendig ist. Will man heute als Landwirt oder sonst jemand ein Tier transportieren, dann braucht man eine Tiertrans­portbefähigung. Die schaut so aus (eine kleine Karte in die Höhe haltend): „Befähi­gungs­nachweis für Fahrer und Betreuer gemäß Artikel 17 Absatz 2 VO“.

Das kann man als Normalbürger nicht einmal lesen, was man da in der Hand hat. Diesen Befähigungsnachweis braucht man, wenn man ein Tier transportieren will. Möchte ich jetzt ein Pflanzenschutzmittel erwerben, kriege ich demnächst dieselbe Karte, dass ich einen Sachkundenachweis für Pflanzenschutzmittel habe. Und möchte man ein Tier schlachten, kommt das das dritte Mal. – Vielleicht schaffen wir es, dass wir das wenigstens auf eine Karte draufbringen, das wäre ein Wunsch von mir.

Um das Thema abzuschließen: Heimische Lebensmittel sind etwas, das gut kontrolliert ist und das auch eine entsprechende Sicherheit darstellt.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen und hoffen, dass in aller Munde gesunde Nahrungsmittel sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.38


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. Ich erteile es ihm.

 


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