BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 107

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duktionsschritte alle in dem abgegrenzten Gebiet erfolgen und das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich diesem Gebiet verdankt.

Dann gibt es noch den feinen Unterschied mit den geschützten geografischen An­gaben, kurz „ggA“. Dazu heißt es: „… dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt, bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten Gebiet erfolgt, und dessen Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen Ursprung zurückzuführen ist. Bei der geografischen Angabe reicht es daher etwa aus, dass das Erzeugnis in dem Gebiet nur verarbeitet worden ist, das Grunderzeugnis aber aus einem anderen Gebiet stammt.“

Will man sich näher damit befassen und als Steirer natürlich ein Beispiel bringen, muss man dann auf der Homepage des Österreichischen Patentamtes recherchieren, wenn man etwa wissen möchte, wie es mit dem steirischen Kernöl aussieht, das eine geschützte geografische Angabe ist. Und da steht dann drinnen, woher die Rohstoffe kommen dürfen. Das ist beschränkt auf die Bezirke Deutschlandsberg, Feldbach und so weiter, Jennersdorf, Güssing, Oberwart, Hollabrunn, Horn, Mistelbach, Melk, Gän­serndorf – eingeschränkt auf den Gerichtsbezirk Zistersdorf –, Korneuburg, Stocke­rau – eingeschränkt auf den Gerichtsbezirk Stockerau. – Das ist wirklich alles sehr klar.

Die zweite Einschränkung ist die Abgrenzung des geografischen Gebietes für die Pressung des steirischen Kernöls. Diese ist definiert mit der südlichen Steiermark – diverse Bezirke – und das südliche Burgenland mit Jennersdorf, Güssing, Oberwart. Was folgt also daraus? – Dass eine burgenländische Ölmühle – das ist jetzt nichts gegen die Burgenländer, ich will nicht anzweifeln, dass die auch gutes Kernöl produ­zieren – aus Oberwart mit Kürbissen aus Mistelbach beispielsweise steirisches Kürbiskernöl herstellen kann.

Unter Transparenz, unter Nachvollziehbarkeit für die Konsumenten stellen wir uns etwas anderes vor. Solange da nicht angesetzt wird, solange es da zu keinen Verbesserungen kommt, werden auch Änderungen des Kontrollmechanismus nichts bringen. Deshalb sind wir nicht für diese Gesetzesnovelle. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Preineder. Ich erteile es ihm.

 


14.33.32

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die noch aufmerksam zuhören! Gesunde Lebensmittel sind zurzeit in aller Munde. Wir kennen eine WHO-Studie, die sich eigentlich aus anderen Studien zusammengesetzt hat, die eine Diskussion um den Konsum von Fleisch entfacht hat.

Bei aller Bereitschaft, Studien zu glauben oder auch nicht: Wir wissen alle, dass eine vielseitige und eine frische Ernährung das Beste ist, alles, was lange haltbar gemacht wurde, kann weniger gesund sein.

Was man auf jeden Fall auf diesem Sektor braucht, ist das Vertrauen der Konsu­menten. Diese EU-Qualitätsregelung und das Durchführungsgesetz dazu sind ein Schritt zu mehr Konsumentenvertrauen, da die Bezeichnungen „Bio“ – und das rührt aus der Bio-Verordnung 2009 heraus – beziehungsweise „geschützte regionale Herkunft“ klarer kontrolliert werden. Diese Kontrolle vom Feld oder vom Stall bis zum Teller ist auch eine, die entsprechend zu unterstützen ist, die zum Teil von privaten Kontrollfirmen durchgeführt wird, zum Teil aber auch von öffentlichen Instituten.

 


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