BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 106

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Oktober 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm.

 


14.26.01

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier primär um die Änderungen im Kontroll­system bei den bestehenden Gütesiegeln im Bereich Bio und die Herkunftsangaben betreffend. Dadurch soll angeblich mehr Effizienz bei den Kontrollen gewährleistet werden.

Es sind insgesamt, soferne ich es richtig gezählt habe, fünf Verordnungen, Euro­päische Verordnungen, die da zutreffend sind. Die Materie ist also eigentlich sehr komplex. Und ich zweifle an, dass es mit dieser Gesetzesänderung, die jetzt aufgrund von EU-Vorgaben notwendig geworden ist, wirklich zu mehr Effizienz kommen wird, denn der Kern des Problems ist ja das Vertrauen der Konsumenten, und zwar das Vertrauen, dass diese Gütesiegel auf einen Blick erkennen lassen, welche Qualität in einem Produkt drinnen steckt. Nur so ist beim Konsumenten auch die Bereitschaft gegeben und hervorzurufen, für ein Produkt entsprechend mehr zu bezahlen, und das kommt schlussendlich dann den Bauern zugute.

Dieses Problem wird aber nicht gelöst. Wir haben nach wie vor einen Wildwuchs an diversen Gütesiegeln. Ich weiß schon, dass es viele quasi nicht offizielle gibt, aber hier gehört meiner Meinung nach einmal rigoros aufgeräumt.

Man braucht nur zu googeln, gibt man Gütesiegel und Bio ein und sucht nach Bildern, kommen Hunderte verschiedene Gütesiegel im deutschsprachigen Raum, die irgend­wie mit Bio zu tun haben. Ich frage mich, wie sich da der Konsument auskennen soll, woher er wissen soll, was jetzt wirklich ein Gütesiegel ist, bei dem man sich auf die Qualität verlassen kann, oder was im Großen und Ganzen nur als Marketinggag angeführt ist.

Auch bei diesen quasi offiziellen Siegeln – das sind ja gar nicht so viele – ist die Trans­parenz nicht in dem gewünschten Umfang gegeben. Das wahrscheinlich bekannteste ist das AMA-Gütesiegel in Österreich. Hier wird immer behauptet – und das wurde vorgestern auch vom Ausschussvorsitzenden behauptet –, dass da ausschließlich immer 100 Prozent Österreich drinnen ist, wo AMA-Gütesiegel draufpickt. Aber das stimmt natürlich auch nur bedingt, denn bei Verarbeitungsprodukten mit verschiedenen Rohstoffen dürfen bis zu einem Drittel der Zutaten aus anderen Ländern sein. Es ist schon klar, wenn diese Zutaten bei uns nicht verfügbar sind, weil sie nicht wachsen, dann muss man sie woanders hernehmen.

Allerdings ist dieses Drittel bei Weitem zu hoch gegriffen. Es wird da auch das Beispiel Pfeffer auf der Pfeffersalami angeführt. Jetzt frage ich mich, was Sie sagen würden, wenn Sie eine Pfeffersalami mit einem Drittel Pfefferanteil essen müssten.

Gänzlich undurchsichtig wird das Ganze dann bei den geografischen Herkunfts­an­gaben. Da gibt es im Wesentlichen zwei Siegel, die sich auf den ersten Blick durch die Farbe unterscheiden – das eine ist rot, das andere ist blau. Da gibt es die „gU“, die geschützte Ursprungsbezeichnung. Diese ist damit definiert, dass der Ursprung des Produkts in einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Gegend liegt, dessen Pro-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite