BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 105

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Ich habe nicht das Vergnügen gehabt, bei der Ausschusssitzung dabei sein zu können, aber ich möchte nur klarstellen: Es gibt zur Stunde 879 Menschen, die in diesem Land leben und eine Pensionsleistung beziehen, die sie sich in Australien erworben haben. Es gibt aber umgekehrt 7 736 Österreicherinnen und Österreicher, die in Australien leben, dort ihren Lebensabend verbringen und von uns eine Pension bekommen. Und ich glaube, mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. Das sind Menschen, die sich hier ordnungsgemäß eine Pensionsleistung erworben haben, irgendwann in Pension gegangen sind und halt gemeint haben, sie bleiben in Australien oder sie ziehen nach Australien.

Wir leben in einer bunten Welt. Wir leben nicht in der Welt der Eindimensionalität. Wir leben in dieser bunten Welt. Und demzufolge überweisen wir das monatlich an diese Menschen, die sich das erworben haben.

Darum geht es und um nichts anderes. Ich würde wirklich dringlich bitten, bei aller Emotionalität, die rund um Flüchtlingsfragen da ist, sich einmal nur zwei Sekunden zu überlegen, wie es möglich ist, mit einem europäischen Flüchtlingsstatus nach Aus­tralien einreisen zu dürfen, bei Kenntnis der australischen Einwanderungsgesetze. Ich glaube, das alleine beantwortet schon all das, was Sie im Ausschuss diskutiert haben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.23

14.23.10

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.24.329. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Marken­schutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgeho­ben werden (777 d.B. und 811 d.B. sowie 9454/BR d.B. und 9460/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Stöckl. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


14.25.04

Berichterstatterin Angela Stöckl: Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Gesund­heitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unions­rechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsan­gaben und traditionellen Spezialitäten erlassen, das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heitsgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etiket­tie­rungsgesetz aufgehoben werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

 


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