BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 109

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14.38.42

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Bundesgesetz sollen auch die EU-Vorgaben hinsichtlich der Kontrolle der biologischen Landwirtschaft sowie die Vor­haben und Vorgaben hinsichtlich der geschützten Herkunftsangaben und traditioneller Spezialitäten umgesetzt werden.

Die Anstrengungen, die zugrunde liegenden europäischen Vorgaben in einem Geset­zes­werk umzusetzen, laufen ja doch schon seit Jahren. Jetzt, unter Aufnahme weiterer Regelungen für die Zulassung und Kontrolle der geschützten Herkunftsangaben, ist dies nun auch mit diesem Gesetz gelungen.

Dies bedeutet auch – wie mein Vorredner schon gesagt hat – eine Aufwertung der Bio-Landwirtschaft, die natürlich eine zusätzliche gesetzliche Basis erhält. Werden Lebens­mittel und bestimmte Agrarerzeugnisse mit bestimmten Angaben wie „biologisch“ oder mit geschützten Herkunftsangaben oder mit sonstigen, durch EU-Verordnung ge­schützten Angaben in Verkehr gebracht, so müssen jeweils die Anforderungen dieser EU-Verordnung und des Nationalgesetzes erfüllt werden.

Wir haben im Ausschuss in diesem Fall doch sehr ausführlich beraten und sehr viele Informationen bekommen. Wenn ich mich schon nicht im Detail – und das gebe ich auch zu – in Bezug auf den Ablauf der Häufigkeit der Prüfungen, die hier sehr, sehr umfangreich und sehr, sehr ausführlich von den Kolleginnen und Kollegen behandelt wurden, auskenne, so kann ich sagen, dass auch auf die Probleme hingewiesen wur­de, die damit einhergehen, wenn Kontrollen, die durchgeführt werden, zeitlich viel­leicht doch sehr nahe beieinanderliegen. Vielleicht kann es da im Prüfungstermin­bereich auch noch die eine oder andere Abstimmungsfeinheit geben.

Aber ich glaube, wir sind uns alle im Ausschuss einig gewesen, dass es in die richtige Richtung geht und dass es eine Verbesserung für uns in Österreich, vor allem auch für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet.

Kollege Preineder hat es schon angesprochen, und ich habe mich im Zuge der Recher­chen in der Vorbereitung natürlich auch kurz damit befasst. Wir haben im Ausschuss auch über das Thema Glyphosat gesprochen, wo wir noch nicht genau wissen, wie gefährlich das wirklich ist und welche Auswirkungen es hat. Wenn ich nur an die ÖBB oder auch an die ASFINAG denke, so kann ich sagen: Da gibt es auch  schon erste entscheidende Schritte, wo durch den Einsatz spezieller Sensoriken, die auf dem Wagen montiert sind, man dann auch erkennt, wo dieses Unkraut oder Gras im Schienenbereich wächst, damit das wirklich auch nur mehr punktuell und nicht mehr großflächig bekämpft wird.

Aber ich glaube auch, dass es für uns wichtig ist – vor allem für die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsausschuss –, dass wir uns sehr, sehr genau anschauen, welche Auswirkungen das hat und natürlich auch welche Gefahren es mit sich bringt.

Auf EU-Ebene gibt es die Bio-Verordnung, die ja auch in Österreich schon seit geraumer Zeit gelebt wird. Nun geht es aber schlussendlich darum, dass wir das auch in nationales Recht gießen und auch umsetzen.

Die biologische Landwirtschaft spielt in Österreich ja traditionell schon eine sehr, sehr große Rolle, worüber wir auch sehr, sehr glücklich sind. Durch dieses Gesetz wird aus meiner Sicht genau dieser Bereich der Landwirtschaft und somit auch das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in Bioprodukte insgesamt gestärkt, die da­durch nun verbesserten Kontrollen unterliegen.

 


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