BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 110

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Neben der Regelung der Zuständigkeiten werden auch das Kontrollverfahren und die zu verhängenden Sanktionen festgelegt. Auch das war Thema bei uns im Ausschuss. Das heißt in letzter Konsequenz: Wo Bio draufsteht, sollte auch Bio drinnen sein.

Insgesamt geht es in diesem Gesetzentwurf nicht nur um eine verbesserte Kontrolle, sondern auch um die geschützten Herkunftsangaben unserer traditionellen Produkte. Auch damit sichern wir die bereits jetzt schon sehr, sehr hohe Qualität in Österreich für den Standort Österreich – auch zum Stichwort Regionalität, was schon ausgeführt wurde. Die Produkte können dadurch schneller unter geschützten Herkunftskenn­zeich­nungen vermarktet werden, indem wir in diesem Fall für die zukünftigen Antragsteller nur mehr das Patentamt heranziehen müssen.

Und es freut mich auch, dass wir dann von A wie Apfel oder Apfelmost bis Z wie Zwetschke, die natürlich auch im hochprozentigen Bereich verarbeitet wird, das für die Landwirte erleichtern können und in diesem Fall auch für die Konsumenten klar kenn­zeichnen können.

Zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz möchte ich nur zwei Daten nennen: Die erste Begutachtung für dieses Gesetz war am 14. April 2005. Ich hoffe, dass wir heute am 29. Oktober 2015 dieses Gesetz hier auch einstimmig beschließen.

An dieser Stelle, Frau Ministerin, gilt mein Dank auch der Frau Bundesministerin Ober­hauser, der es nun nach jahrelangen zähen Verhandlungen endlich gelungen ist, dieses Gesetz für alle Betroffenen umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.43


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


14.43.33

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es handelt sich hiebei ja um ein EU-Qualitäts­regelungen-Durchführungsgesetz, das heißt, um eine notwendige Anpassung an eine EU-Regelung. Und alles, was drumherum sozusagen hier diskutiert wurde und wird, hat eigentlich nicht unmittelbar mit dieser Bestimmung etwas zu tun. Diese Bestim­mung bietet, nachdem es auch gelungen ist, das noch etwas nachzujustieren, unserer Meinung nach einen durchaus akzeptablen Rahmen für die Kontrollstellen, ohne dass es zwingend einen Bürokratieaufbau nach sich ziehen muss. Es bietet also durchaus die Chance, diese Kontrollstellen zu vereinheitlichen, besser miteinander zu vernetzen und es damit auch praktikabler zu machen als derzeit.

Diese Regelung kann ja nichts dafür, dass derartige viele Marken mit dem Bio davor entstanden sind, und dass Handelsketten wieder ihre eigenen Kontrollen und ihre eigenen Marken mit dem Bio davor aufbauen, es dadurch zu einem Wildwuchs gekom­men ist, und dass eben auch die Koordination bestehender Kontrollstellen und auch der Datenaustausch offensichtlich nicht immer wirklich funktioniert. Dafür kann, denke ich, diese gesetzliche Regelung nichts, und hoffen wir, dass es hier zu Verbesse­rungen kommt.

Desgleichen sind ja um diese Regelung herum im Bereich Tierschutz Debatten entstanden; das Glyphosat ist schon erwähnt worden. Ein Wunsch der Grünen war es auch, einen Maßnahmenkatalog für den Bereich Biolandbau zu entwickeln, um sozu­sagen das Konzept des Biolandbaus wirklich flächendeckend als Zielvorstellung zu verwirklichen und auf ganz Österreich auszudehnen. Ich bin nämlich nicht der Mei­nung, dass das zwangsläufig dazu führt, dass es dadurch zu einem Dumping der


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