BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 112

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Wortmeldung, da mir natürlich auch die Expertise zu diesem Gesetz fehlt, dieser Gesetzentwurf auch zu einem positiven Abschluss hier im Hohen Bundesrat kommt.

Die Frau Bundesministerin Oberhauser lässt sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesrat sehr, sehr herzlich bedanken und – noch einmal gesagt – alle recht herzlich grüßen. Ich werde ihr gerne das, was der Herr Kollege mir vorher mitgegeben hat, weitergeben und ausrichten, aber zu Tiertransporten und zu Richtlinien und Verschär­fungen ist halt auch schon genug passiert. Also diese Geschichten muss man schon auch von beiden Seiten betrachten, dass nämlich der Befähigungsnachweis in erster Linie natürlich dem Schutz der Tiere zu dienen hat, aber ich glaube, da sind wir uns ja sowieso einig.

Es wurde auch heute schon gesagt, die dritte Gesetzgebungsperiode hat es jetzt ge­braucht, damit wir zu diesem Gesetz kommen können. Ich finde es eigentlich wirklich großartig und gut, dass das, was die Europäische Kommission in den Neunzigern begonnen hat, nämlich zu sagen: Hebt doch bei der Vermarktung bestimmte Angaben zur Belebung des ländlichen Raums hervor!, jetzt verwirklicht wird.

Wir wollen ja alle nicht nur unsere biologischen Produkte beleben, sondern das, was jetzt dazukommt. Das Nur-Bio ist ja schon in der letzten Gesetzgebungsperiode gescheitert, es ist nicht gelungen, ein Biogesetz alleine zu verabschieden. Jetzt haben wir geschützte Herkunftsbezeichnung, traditionelle Spezialitäten und, wie schon er­wähnt, Produkte aus biologischer Landwirtschaft zusammengefasst, und ich bin sehr froh, dass jetzt das steirische Kürbiskernöl und – als Niederösterreicherin sage ich das natürlich – der Marchfeldspargel und andere Produkte guten Kontrollen unterliegen werden. Es wird aber auch die verbesserte Durchführung und Umsetzung nicht nur von EU-Recht in Bezug auf diese drei Angaben bringen, sondern auch innerhalb Öster­reichs einen guten Rahmen für die amtliche Kontrolle bei der Verwendung von Bio- oder Herkunftsangaben bilden.

Und darüber hinaus ist es ja auch eine Verwaltungsvereinfachung. Es muss nicht mehr das Gesundheitsministerium herangezogen werden, sondern es reicht, das zuständige Patentamt zur Einvernehmensherstellung heranzuziehen. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Produzentinnen und Produzenten, der Vermarkterinnen und Vermarkter, wenn es zu dieser Vereinfachung kommt und wenn wir mit unseren Produkten und den Angaben über diese Produkte noch besser werben können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.52

14.52.20

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlos­sen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.52.5810. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden (796 d.B. und 824 d.B. sowie 9464/BR d.B.)

 


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