BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 188

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

reduziert oder geändert, weil in der methodischen Anpassung eben auch das Basisjahr miteinbezogen wird, ist das eine neutrale Anpassung. Es wird also hiemit quasi nur das Berichtsformat entsprechend umgesetzt.

Bei der Aufteilung der Emissionshöchstmengen auf die einzelnen Sektoren – Sie haben das ja in der Debatte im Ausschuss auch zugrunde gelegt gehabt – sind zudem die Ergebnisse der aktuellen Treibhausgasemissionsprojektion des Umweltbun­des­amtes mitberücksichtigt worden sowie die mit den Bundesländern vereinbarten Maßnahmen im Maßnahmenprogramm 2015 bis 2018.

Frau Bundesrätin Reiter, es ist richtig: Im Bericht der Umweltagentur, den Sie zitiert haben, wird festgestellt, dass Österreich die Ziele bis 2020 nicht erreichen wird. Dazu ist klar darauf hinzuweisen, dass eben dieses mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmenprogramm diesem Bericht der Umweltagentur noch nicht zugrunde gelegen ist. Und es ist tatsächlich so, dass wir bei Umsetzung dieses Maßnahmen­programms und bei entsprechender Projektion tatsächlich auf Zielpfad sind. Es ist also kein Grund zu Alarmismus gegeben. Im Gegenteil! Wir sind auf gutem Weg. Das zeigt etwa die österreichische Treibhausgas-Inventur für das Jahr 2013. Sie ist schon zitiert worden. Die Emissionen lagen außerhalb des Emissionshandels um knapp 3 Millio­nen Tonnen CO2-Äquivalente unter der erlaubten Höchstmenge. Und wir erwarten auch für 2014 – die entsprechenden Daten werden ja Anfang 2016 vorliegen –, dass wir auch deutlich unter den Obergrenzen liegen werden.

Es ist sicherlich richtig, dass wir bis 2030 nach einem Abkommen bei der Klimakon­ferenz in Paris deutlich ambitioniertere Maßnahmenprogramme umsetzen werden müssen. Wie genau das Ergebnis in Paris lauten wird, das wissen wir erst nach Abschluss der COP 21. Aber wir sind guten Mutes, dass es tatsächlich möglich sein wird, zu einem ambitionierten Abkommen, zu einem rechtlich verbindlichen Abkommen in Paris zu kommen.

Wir werden dann vor allem in der Umsetzung auf die Energiewende setzen müssen hin zu den erneuerbaren Energieträgern. Wir sind in Österreich sehr gut unterwegs. Wir haben derzeit einen Anteil im gesamten Energieaufkommen von 32 Prozent. Wir wer­den bis 2020 die angestrebten 34 Prozent erreichen. Und die Projektionen bis 2040 lassen sogar sehr optimistisch zwischen 40 und 50 Prozent als möglich, als realisierbar einschätzen.

Bei der Stromerzeugung haben wir derzeit einen Anteil von 78 Prozent an erneuer­baren Energiequellen, insbesondere Wasserkraft. Und es ist durchaus möglich und ambitioniert, bis 2030 100 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie­trägern zu erreichen.

Was das vorliegende Emissionszertifikategesetz anbelangt, wird einfach Rechtssicher­heit für jene Anlagenbetreiber hergestellt, die Emissionszertifikate für externe Projekte der letzten Periode auf ihren Konten haben. Diese können nunmehr bis zum 18. No­vember 2015 in die nächste Periode transferiert und damit weiterhin verwendet werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.48

19.48.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite