BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 189

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ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

19.48.5916. Punkt

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltver­träg­lichkeitsprüfung in Österreich (6. UVP-Bericht) (III-564-BR/2015 d.B. sowie 9462/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um die Berichter­stattung.

 


19.49.07

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglich­keitsprüfung in Österreich zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Oktober 2015 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträg­lichkeitsprüfung in Österreich zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


19.50.06

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende UVP-Bericht umfasst im Wesentlichen die Legistik und Vollziehung durch die UVP-Behörden. Wenn man das genau betrachtet, waren die Hauptanwendungsfälle im Betrachtungszeitraum von 2009 bis 2014 durchwegs Projekte der Energiewirtschaft, Windparks in Niederösterreich und Burgenland und dergleichen, und natürlich auch Infrastrukturprojekte.

Bei Betrachtung der Jahre 2009 bis 2014 betreffend die Verfahrensdauer fällt mir im Vorwort des Berichts grundsätzlich auf, dass dort von relativ geringer Verfahrensdauer gesprochen wird. Wenn man sich allerdings dann die nachfolgenden Zahlen anschaut, dann sieht man, dass die eindeutig eine andere Sprache sprechen. Auch die Dar­stellung der Behörden, dass Behörden, die viele Projekte abgewickelt haben, geringere Verfahrensdauern haben, stimmt nur bedingt, was man sieht, wenn man sich die Bundesländerbehörden anschaut,.

Auch wenn jetzt im Durchrechnungszeitraum von 2009 bis 2014 die Bearbeitungs­zeiten vom Einreichen bis zur Genehmigung kürzer werden, ist es aber trotzdem so, dass zum Beispiel Oberösterreich im Vergleichszeitraum sehr viele Verfahren abge­wickelt hat und die im Durchschnitt 21 Monate dauerten, während sie in Vorarlberg mit offensichtlich weniger Verfahren im Schnitt nur 10,7 Monate durchschnittlich benö­tigten. Die aufgestellte Behauptung ist also nicht ganz richtig.

 


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