BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 187

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte, Herr Minister.

 


19.40.28

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Überrascht bin ich jetzt nicht mehr über den Beitrag des Herrn Bundesrates Jenewein, nachdem die Frau Umweltsprecherin Ihrer Fraktion im Nationalrat im Plenum den Klimawandel offiziell angezweifelt hat. Immerhin ist bemerkenswert, dass Sie nicht 1 : 1 diese Argumentation übernommen haben. Dass heute noch von Politikern der Klimawandel ernsthaft in Frage gestellt werden kann, ist, wie gesagt, zumindest bemerkenswert.

Ich möchte Ihnen im Wesentlichen ein Dokument zur Lektüre nahelegen, und zwar den nationalen Sachstandsbericht vom September letzten Jahres über den Klimawandel nach dem IPCC-Panel-Modell, übernational umgelegt, von 240 österreichischen Wis­sen­schaftern angefertigt, der klar zum Ausdruck bringt: Klimawandel findet statt, und Österreich ist sogar in besonderem Maße betroffen.

Und die Menschen sind deshalb besorgt, und ich glaube, wir müssen diese Sorgen wirklich auch ernst nehmen und adressieren. Der vom Menschen verursachte Treib­haus­gasausstoß ist der Hauptverursacher des Klimawandels. Das ist in der Zwischen­zeit wissenschaftlich eindeutig belegt, und da gibt es also auch in der internationalen wissenschaftlichen Community wirklich keine anderslautenden, ernstzunehmenden Aussagen. Ich denke, das ist schon bemerkenswert.

Ich darf Ihnen im Übrigen noch zwei Dokumente zur Lektüre empfehlen. Alle Staats- und Regierungschefs haben in der UNO-Generalversammlung in New York erst vor Kurzem, im September die Sustainable Development Goals – die Nachhaltigkeits­zie­le – bis 2030 verabschiedet. Und da ist eines dieser 17 sehr konkreten Ziele ein Welt­klima­vertrag, der von der COP 21 in Paris in diesem Jahr beschlossen werden soll, um das Zwei-Grad-Ziel bis 2050 einzuhalten.

Das ist ein maßgeblicher Tatbestand, den man hier nicht einfach leugnen kann. Wie gesagt, auf UN-Ebene ist völlig unbestritten, dass Klimawandel stattfindet und dass man die Hauptursache, eben Treibhausgasemissionen reduzieren muss.

Ich darf Ihnen überdies noch zwei durchaus bemerkenswerte Dokumente empfehlen. Zum Beispiel das Schlussdokument der G7, die zum Ausdruck gebracht haben, dass die Führungsmächte, die sieben großen wirtschaftlichen Führungsmächte der Welt, einschließlich China übrigens, die Sie angesprochen haben, sich verpflichtet haben, die Dekarbonisierung unserer Energie- und Mobilitätssysteme bis Ende dieses Jahrhunderts umzusetzen, eben auch, um den Klimawandel hintanzuhalten, um das Zwei-Grad-Ziel bis 2050 zu erreichen.

Vielleicht hilft ja auch ein anderes Dokument, nämlich die Enzyklika von Papst Fran­ziskus „Laudato si“, in der auf einer sehr wissenschaftsbasierten Analyse, einer sehr kritischen Analyse der Potsdam-Gruppe in der Klimaforschung, eben auch die dring­liche Empfehlung abgeben wird, im Sinne der Schöpfungsverantwortung diese Verant­wortung wahrzunehmen, um eben Treibhausgasemissionen entsprechend zu redu­zieren.

Nun die Änderung des Klimaschutzgesetzes, die Ihnen hier jetzt zur Debatte vorliegt, ist erforderlich geworden, weil mit 2015 ein neues internationales Berichtsformat nach IPCC in Kraft getreten ist, das wir in Österreich eben auch umsetzen. Das bewirkt im Wesentlichen, wie das im Gesetz ausgeführt ist, eine Niveauverschiebung der jährlich zulässigen Höchstmenge an Treibhausgasemissionen um rund eine Million Tonnen nach oben, aber – und das ist wichtig zu betonen – dadurch wird nicht die Zielambition


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