Ich möchte noch hinzufügen, weil in den letzten Monaten ja auch sehr oft vom Ende von Europa die Rede ist – Europa in Auflösung, Europa in der Krise, EU bricht zusammen –, dass durch genau solche Akte wie den, den wir jetzt beschließen, für mich auch Hoffnung besteht, ein Art von Hoffnungsschimmer: Es gibt gemeinsame europäische Arbeit, es gibt grenzüberschreitende Arbeit, wie in diesem Fall im Sicherheitsbereich.
Ich möchte mehr davon! Ich möchte mehr grenzüberschreitende Arbeit: im Bildungsbereich, im Wissenschaftsbereich, im Kulturbereich und so weiter. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
11.13
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya – March.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsbereiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Sicherheitsbericht 2014 (III-561-BR/2015 d.B. sowie 9474/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Nun gelangen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Sicherheitsbericht 2014.
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