BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 59

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Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte natürlich um deutliche Wortmeldungen!

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bun­desräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Junker geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Schriftführerin Anneliese Junker: Herr Präsident, machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ja, und ich stimme mit einem Nein.

 


Schriftführerin Anneliese Junker: Danke.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche für die Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 12.32 Uhr unterbro­chen und um 12.35 Uhr wieder aufgenommen.)

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungs­ergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 55 abgegebe­nen Stimmen 12 „Ja“-Stimmen, 43 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Dörfler;

Ecker;

Herbert Werner;

Jenewein;

Krusche;

Längle;

Mühlwerth;

Pisec;

 


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