BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Sammlung, die Aufbereitung, die Aufarbeitung und die Zwischenlagerung des ös­terreichischen radioaktiven Abfalls ist bereits jetzt klar geregelt und erfolgt in der Ein­richtung der Nuclear Engineering Seibersdorf – das wurde auch schon angesprochen. Diese Anlagen werden derzeit modernisiert und zählen schon jetzt zu den modernsten in Europa. Die Zwischenlagerung ist – das wurde auch schon gesagt – bis 2045 ge­währleistet. Neu zu regeln ist das Vorgehen zur Schaffung eines Endlagers.

Ich möchte zur betreffenden Debatte auch klarstellen, was in der EU-Abfallrichtlinie nicht vorgegeben ist: nämlich der Zeitpunkt, zu dem eine endgültige Entscheidung über die Endlagerung des Abfalls getroffen werden muss. Wie die Erfahrung anderer Staa­ten zeigt, wird diese Suche mit Sicherheit ein viele Jahre dauernder Prozess sein. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung des in Österreich vorhandenen Abfalls ge­währleistet. Es ist auch nicht gefordert, dass ein Staat seine radioaktiven Abfälle im eigenen Land endlagern muss.

Mein Weg zur Umsetzung der Abfallrichtlinie sieht daher mit dieser Novelle Folgendes vor: die Ausarbeitung und Implementierung des Nationalen Entsorgungsprogramms als gesamtstaatliches Anliegen der Bundesregierung und die Erarbeitung einer Lösung der Endlagerfrage, und zwar im breiten Konsens, unter Einbeziehung aller zuständigen Stellen in Bund und Ländern, aber auch der Öffentlichkeit. Deshalb wird eben das Na­tionale Entsorgungsprogramm einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Im Zuge dieses Verfahrens hat jedermann im In- und Ausland die Möglichkeit zur Stel­lungnahme. Für die weiteren Schritte und zukünftigen Prozesse der Endlagersuche werden im Nationalen Entsorgungsprogramm selbst die Maßnahmen festgelegt, die die effektive Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen.

Da sich die Frage der Endlagerung von radioaktivem Abfall bekanntlich in fast allen Staaten stellt – und zwar unabhängig davon, ob dieser Staat Kernkraftwerke benutzt oder nicht –, forciert Österreich in diesem Bereich die internationale Zusammenarbeit, wie sie ja bereits jetzt im Strahlenschutzgesetz vorgesehen ist. Selbstverständlich kann diese Zusammenarbeit nicht bedeuten, dass gegen den Willen der Betroffenen zusätz­lich zum eigenen Abfall plötzlich auch noch der Atommüll aus anderen Staaten im eige­nen Land endgelagert werden muss. Es geht vielmehr zunächst um ein gemeinsames Suchen nach Lösungen, den Austausch von Informationen und das Nutzen der vorhan­denen Expertise.

Ob Österreich die Option eines gemeinsam mit anderen Staaten betriebenen Endla­gers künftig verfolgen soll, ist im Rahmen der Erstellung des Nationalen Entsorgungs­programms zu diskutieren, wofür wir hier die gesetzliche Grundlage schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.39

13.40.01

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.40.548. Punkt

Grüner Bericht 2015 (III-567-BR/2015 d.B. sowie 9484/BR d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite