ein Entsorgungsprogramm festzulegen; wobei ich schon betonen möchte, nicht nur wegen der EU-Richtlinie, sondern vor allem wegen der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt.
Ich bin mir aber auch dessen bewusst, dass es da zu einem breiten Konsens kommen soll, wo alle zuständigen Stellen mitarbeiten und wo vor allem die Öffentlichkeit miteinbezogen werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss: Atomenergie ist nicht eine Energie wie jede andere. Sie ist auch nicht günstiger, wenn man die Entsorgung miteinbezieht. Es ist eine Energie mit sehr viel Energiepotential. Dessen müssen wir und bewusst sein. Deswegen müssen wir alles unternehmen, um diese Gefährdung wirklich zu minimieren.
(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)
Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.34
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.
13.34
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Anti-Atom-Diskussion kann ich nur voll und ganz unterstützen. Ich möchte auch noch einmal hervorstreichen: Ich selbst war als Schüler 1978 in der Anti-Zwentendorf-Volksbewegung unterwegs.
Österreich hat sich zu Recht gegen die Nutzung der Kernenergie ausgesprochen, und wir haben mit Tschernobyl und erst vor Kurzem mit Fukushima leider traurige Bestätigung gefunden. Auch bei meinem jüngsten Besuch in Japan war mein erster offizieller Termin ein Treffen und ein Briefing mit vier Vertretern der Anti-Atom-Bewegung, die in Japan ja gerade jetzt höchste Aktualität hat.
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Die vorgesehene Änderung des Strahlenschutzgesetzes, die Ihnen hier vorliegt, dient, wie schon gesagt wurde, der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen in nationales Recht.
Wir haben eine erste Teilumsetzung der Richtlinie bereits vorgenommen durch die Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung und der Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung zu Jahresbeginn 2015.
Ein Großteil der Verpflichtungen aus der EU-Abfallrichtlinie war in Österreich bereits durch die bestehende Strahlenschutzgesetzgebung erfüllt. Noch umzusetzen waren Regelungen über die Erstellung eines nationalen Entsorgungsprogramms, das die erforderlichen Maßnahmen für eine sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle von deren Anfall bis zur Endlagerung zu enthalten hat. Dies erfolgt durch die gegenständliche Regierungsvorlage, durch die gegenständliche Novelle.
Ein wesentlicher, notwendiger Inhalt dieses Entsorgungsprogramms sind Festlegungen über die spätere Endlagerung des radioaktiven Abfalls. Wir sind ja in der glücklichen Situation, dass wir keine abgebrannten Brennelemente, aber doch auch entsprechende Abfälle, leicht radioaktive Abfälle, in Österreich haben. Deshalb müssen wir nun konkrete Schritte setzten, und zwar nicht nur wegen der Vorgaben der Abfallrichtlinie, sondern auch aus Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt.
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