halb, weil die Bundesregierung zuerst versucht hat, ein einseitiges ÖBB-Förderungsgesetz unterzuschieben. Für uns Grüne gilt, dass das Eisenbahnwesen primär den Kundinnen und Kunden dient, dass Steuergeld also so effizient wie möglich eingesetzt werden sollte.
Was wir aber schon sehr positiv sehen, ist die gesetzliche Verankerung des Integralen Taktfahrplans. Das heißt, da gibt es Knotenpunkte, an denen alle Züge von allen Seiten zusammenkommen, an denen man dann umsteigen und sofort weiterfahren kann. Das ist eine super Sache und ist auch im Sinne der Kundinnen und Kunden.
Noch einmal zurück zu diesem europarechtswidrigen Entwurf mit Quasimonopol-Vorrang der ÖBB, in dem die Vergabe der Trassen und Slots im Fahrplan verankert werden sollte: Das war so offenkundig diskriminierend, dass sich – und das war nahezu einmalig – bereits während der Begutachtung die EU-Kommission eingeschaltet hat. Auch wenn da bereits einige dieser Brocken zerschlagen wurden, bleiben trotzdem noch Trümmer liegen: zum einen die Entmachtung – oder nennen wir es das Schwächen – des Regulators Schienen-Control. Das bedeutet für uns Kunden – und ich bin ÖBB-Jahreskartennutzer – und Steuerzahler weniger Verbesserungen und mehr Diskriminierungsversuche, weil dadurch auch Ahndungen unwahrscheinlicher werden.
Negativ kann sich für den Kunden auch auswirken, dass es mehr neue Möglichkeiten gibt, mit denen das Wegeentgelt, sprich die Schienenmaut, angepasst werden kann. Die direkte Auswirkung wäre, dass die Tickets teurer werden, oder es wird indirekt ein erhöhter Subventionsbedarf erzwungen. Beides ist nicht im Sinne des Fahrgasts oder der SteuerzahlerInnen.
Ich kann noch einmal erwähnen: Wir loben den Taktfahrplan, jedoch können wir dem Gesamtpaket heute nicht zustimmen. Es würde uns freuen, wenn eine zukunftsfähige, ökologische und faire Verkehrspolitik gemacht wird und keine Unternehmenspolitik. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.51
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte.
14.51
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten) : Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon festgestellt, dass wir heute eine Änderung des Eisenbahngesetzes 1957 beschließen. Auch wenn es ein bisschen später geschieht: Ich glaube, es ist ein gutes geworden. Würden wir das nicht machen, so würden wir im Grunde genommen ein Vertragsverletzungsverfahren der EU riskieren.
Wie schon gesagt wurde, wird bei dieser Novellierung die Anpassung des Eisenbahngesetzes nach den EU-Richtlinien durchgeführt, und es ist vor allem im Interesse der Fahrgäste, dass der Taktfahrplan schrittweise ein integraler wird. Damit werden die lästigen Wartezeiten beim Umsteigen für Zugreisende in weiterer Folge nicht mehr zustande kommen. Zudem soll mit der Novelle die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums verwirklicht und die Gefahren von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen sollen besser beherrschbar gemacht werden.
Wir, die wir uns föderalistisch betätigen, sei es als Gemeinderäte, Vorstandsmitglieder, Bürgermeister oder wie auch immer, sind immer sehr nahe bei den Kunden, bei den Bürgerinnen und Bürgern, und wir wissen alle selbst: Was interessiert denn die Menschen vor Ort? – Das, was ich gerade gesagt habe: dass ich, wenn ich irgendwo umsteige, sofort die Möglichkeit habe, wieder im Takt weiterzukommen, und dass ich so rasch wie möglich von A nach B transportiert werde.
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