Es handelt sich hierbei um zwei Anträge, die die Strukturreform des Bundesheers betreffen. Wie bekannt sein dürfte, hat der Nationalrat vor Kurzem auch eine Evaluierung dieses desaströsen Sparpakets für das Bundesheer angesichts der aktuellen Bedrohungslage einstimmig beschlossen.
Die beiden Anträge im Bundesrat wurden aber, obwohl der Antrag bezüglich Bataillone von ÖVP-Kollegen mit unterschrieben wurde, im Ausschuss dann vertagt. Ich muss schon sagen, dass hier leider Gottes die Chance vertan wurde, sofort, also rechtzeitig, eine Forderung für die Korrektur dieses Sparpakets einzubringen. Ich frage mich auch, welchen Sinn es hat, zuerst einen Antrag zu unterschreiben und dann postwendend kurz darauf im Ausschuss auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
Abschließend darf ich hier noch anmerken, dass es schon ein Jammer ist, dass die Verantwortlichen Anträge in den Ausschüssen über ein Jahr lang liegen lassen. Das ist sicherlich kein Vorbild für dieses Gremium! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.24
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Präsident Gottfried Kneifel: Meine sehr geschätzten Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört.
Ich habe vor Eingang in die Tagesordnung bekannt zu geben, dass Kollege Längle und weitere KollegInnen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für Landesverteidigung zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 205/A(E)-BR/2014 der Bundesräte Michalke und KollegInnen betreffend Erhalt der Militärmusik in jedem Bundesland eine Frist bis 16. Dezember 2015 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Da weiters die Durchführung einer Debatte gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung über diesen Antrag beantragt wurde, lasse ich hierüber sogleich abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte über den genannten Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Durchführung einer Debatte über den Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.
Wir haben über einen weiteren Fristsetzungsantrag zu entscheiden, den ich Ihnen ebenfalls vorlesen werde, das heißt, dass wir ihn behandeln werden.
Kollege Längle und andere haben einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht, wonach dem Ausschuss für Landesverteidigung zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 216/A(E)-BR/2015 der Bundesräte Längle, Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Kompanien bei den Bataillonen eine Frist bis 16. Dezember 2015 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Da auch bei diesem Antrag die Durchführung einer Debatte gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung über diesen Antrag beantragt wurde, lasse ich hierüber sogleich abstimmen.
Ich ersuche somit jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte über den genannten Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Durchführung einer Debatte über den Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.
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