BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 35

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Gottfried Kneifel: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beab­sichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 4 der heutigen Tages­ordnung unter einem durchzuführen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vor­gehen.

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Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.28.041. Punkt

Wahl eines/einer Vizepräsidenten/-in

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies die Wahl eines Vizepräsidenten.

Es liegt mir der Vorschlag vor, das Mitglied des Bundesrates Mag. Ernst Gödl für den Rest des zweiten Halbjahres 2015 zum Vizepräsidenten des Bundesrates zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

10.29.00

 


Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke sehr für das Vertrauen und nehme die Wahl gerne an. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gratulieren dazu herzlich.

10.29.302. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzen­gesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Frei­willigengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Sucht­mittelgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung ei­nes Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich erlassen wird (Budgetbegleitgesetz 2016) (821 d.B. und 882 d.B. sowie 9486/BR d.B. und 9487/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (883 d.B. sowie 9488/BR d.B.)

 


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