4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (846 d.B. und 884 d.B. sowie 9489/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 4.
Berichterstatter zu allen drei Punkten ist Herr Bundesrat Beer. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Beer: Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich erlassen wird.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der nächste Punkt ist der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der 4. Punkt betrifft den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke recht herzlich für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
10.32
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie bei uns im Saal zu
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite