BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 86

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heißt: Wir brauchen dieses riesige Einkaufszentrum. Und da sollten wir uns schon über­legen, das wäre schon etwas, was dem Handel ganz besonders hilft.

Jetzt möchte ich noch einmal zu Zielpunkt kommen: Wir haben das Thema Zielpunkt nicht aufgebracht, Herr Kollege Dörfler, das Thema Zielpunkt hat Monika Mühlwerth auf­gebracht. Bei ihrem ersten Redebeitrag hat sie Zielpunkt angesprochen. Und jetzt möch­te ich noch einmal etwas sagen: Bitte hört auf, Angst zu schüren! Die Leute bekommen ihr Geld! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Kein Mensch in der Republik darf sich hier herstellen und sagen, es ist unsicher, dass sie das Geld bekommen. Noch einmal: Es gibt diesen Insolvenzsicherungsfonds. Ich habe heute schon einmal gesagt, dass alleine im Jahr 500 Millionen € hineingehen. Was wirklich lange dauert – und das habe ich auch angesprochen –, ist ganz einfach das Verfahren, und dafür habe ich null Verständnis. Aber zu sagen, die Leute bekom­men das Geld nicht und die … (Bundesrat Rösch: Genau darum geht es! Weil das Verfahren so lange dauert! Zuhören!) – Halt, wart ein bisschen! Reg dich nicht so auf, das ist ungesund! (Bundesrat Rösch: Aber da haben Sie ja genau das, wo das Pro­blem liegt!) – Entschuldigung! Ich habe sehr gut zugehört. Es ist bestritten worden, dass die Leute das Geld bekommen. Es hat geheißen, sie müssen zittern. Nein, sie müssen nicht zittern! Das Geld bekommen sie, und es gibt auch die Sozialpartnerschaft, die funktioniert bei uns im Land sehr gut.

Wenn Sie René Pfister zugehört hätten – aufpassen, dann wissen Sie es, und die Lü­cke ist nicht so groß! Der René Pfister hat das ganz genau beschrieben, und es gibt genug Verhandlungen, bei denen wir versuchen, das zu überbrücken.

Ich habe mir das jetzt rausgesucht, damit ich auf das hinkomme, was ich gemeint ha­be, nämlich das Verfahren. Das Verfahren ist so:

„Mit einem Antrag müssen alle Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzver­fahrens entstanden sind, als Insolvenzforderung bei der zuständigen Geschäftsstelle der IEF-Service GmbH sowie beim zuständigen Insolvenzgericht angemeldet werden. Dies kann durch den Beschäftigten selbst oder seinen Rechtsvertreter innerhalb von sechs Monaten ab der Insolvenzeröffnung des Arbeitgebers erfolgen.

Nach der Antragseinbringung werden im Zuge des Insolvenzverfahrens die Forderun­gen vom Insolvenzverwalter geprüft und entweder anerkannt oder bestritten.“

Also da frage ich, was da bestritten wird und warum das dann noch einmal kontrolliert werden muss. (Bundesrat Rösch: Genau das habe ich gesagt!) – Nein, das haben Sie überhaupt nicht gesagt, weil Sie in der Materie überhaupt nicht bewandert sind. – Aber reden! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Rösch: Überheblichkeit ist ein schlech­ter Ratgeber!) – Sie können sich noch einmal melden. Jetzt rede ich!

Dann geht es weiter:

„Kommt es zur Anerkennung der Forderungen, prüft die IEF-Service GmbH ihrerseits, ob die Forderungen die Höchstgrenze überschreiten“ – die Höchstgrenze sind 9 800 € – „oder vom Insolvenz-Entgelt ausgeschlossen sind. Nach Abschluss dieser Prüfung er­lässt die IEF-Service GmbH den Bescheid über das Insolvenz-Entgelt.

Besteht der Anspruch zu Recht, wird ein Zuerkennungsbescheid erlassen und es folgt die Überweisung des Insolvenz-Entgelts aus den Mitteln des IEF.“

Das ist ein langes Verfahren. Die Sozialpartner bemühen sich hier und helfen auch, da­mit die Banken die Mitarbeiter ihr Konto ohne Zinsen überziehen lassen. Das ist klar, aber das Insolvenzverfahren gehört abgekürzt. (Bundesrat Rösch: Sie haben gesagt, jetzt vor Weihnachten!) – Ich habe gesagt … (Anhaltende Zwischenrufe des Bundesra­tes Rösch.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, am Wort ist die Rednerin!

 


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