BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 54

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11.42.10

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetze sind im Kern Umsetzungen von EU-Richtlinien, etwa der Transparenz­richtlinie – oder beim Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz geht es um die Öffnung für Energieinfrastruktur-Investitionen.

Es ist eine sehr komplexe Materie – wir hörten es vorher schon. In der Debatte im Finanzausschuss besprachen wir die genaueren Details. Das wichtigste bei dieser Gesetzesmaterie ist der breite Blumenstrauß an Maßnahmen, um eine Bankenpleite künftig verhindern zu können.

Dies betrifft den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden mit dem eigens für die Bankenabwicklung auf EU-Ebene gegründeten Ausschuss. Damit soll auch klar verhindert werden, dass jemals wieder der Steuerzahler für eine Pleitebank bluten soll, wie es in Kärnten nach dem blauen Bankenskandal schmerzlich passiert ist.

Nach der einheitlichen Aufsicht durch die Europäische Zentralbank und dem euro­päischen Abwicklungsmechanismus haben wir als dritte Säule der gemeinsamen Ban­kenunion eine einheitliche Einlagensicherung. Diese soll erst 2024 kommen und erst dann voll wirksam sein.

Derzeit sind wir mit dem heutigen System noch weit weg davon, harmonisiert zu sein, eine einheitliche Sicherung für sichere Banksysteme zu haben. Die Bundesrepublik, die Niederlande, Belgien und auch Finnland sind uns da schon voraus. Die haben jetzt schon Geld in diese Fonds einbezahlt. Wir setzen mit diesem Gesetz aber die ersten Schritte in diese richtige Richtung: wir beginnen, wir starten damit.

Ein europäisches, einheitliches Einlagensicherungsregime wird den Finanzmarkt sta­bilisieren. Das bringt auch Vorteile für uns in Österreich. Neben diesem Schutz für die Steuerzahler sind bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie noch die Infor­mations­pflicht für den Anleger sowie bei Zuwiderhandeln durch das Unternehmen die dro­henden Strafen erwähnenswert.

An der Börse notierte Unternehmen müssen in Zukunft, von der Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt, den Anlegern detaillierte Informationen geben. Bei Zuwiderhandeln werden die Geldstrafen europaweit harmonisiert. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den es bis dato noch gar nicht gegeben hat.

Der zweite gewichtige Punkt gehört dazu, nämlich die Höhe der Strafen. Dabei geht es um sehr hohe Strafen, wenn eine Person diese Vorschriften verletzt. Wir sprechen zum Beispiel bei juristischen Personen von bis zu 10 Millionen € oder 5 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes oder bis zur zweifachen Höhe des erzielten Gewinnes. Bei Vorschriftsverletzungen durch natürliche Personen drohen Strafen von bis zu 2 Millionen €. Die Strafen auf nationaler Ebene bewegen sich nach wie vor im Rahmen von 60 000 € bis 150 000 €. Welche Strafen einer Landespartei drohen, wenn sie fast ein ganzes Bundesland in die Pleite treibt, wissen die Kollegen der freiheitlichen Partei.

Mit der Umsetzung der Bankenunion werden die Lehren aus der Finanzkrise bezüglich des Bankensektors gezogen. Durch die einheitliche, europaweite Aufsicht gelten für alle Banken gleich strenge Kapitalisierungsvorschriften. Damit soll das Risiko am Ban­kensektor begrenzt werden. Durch die zentraleuropäische Beaufsichtigung system­relevanter Banken werden die einzelnen Staaten bei der Beaufsichtigung sehr großer Institute entlastet.

 


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