BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 59

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lichen Sanierungskonzept, das von mir erarbeitet wurde, nicht zustimmt. Ich nehme das so zur Kenntnis. Ich halte es für falsch, aber vielleicht können Sie (in Richtung FPÖ) noch Einfluss auf Ihre Kollegen in Kärnten nehmen.

Der letzte Punkt, der mir wichtig ist: Es gab im Rahmen der Finanzausschusssitzung des Bundesrates vom 15. Dezember noch die Fragestellung, wie hoch denn zu dotieren ist. Ich stelle hiermit insgesamt und im Speziellen noch einmal sicher, dass Sie diese Information haben. Geplant ist – es wurde schon erwähnt –, dass dieser gesamte Fonds mit 55 Milliarden € dotiert sein wird. Das wird auf diese vielen Jahre verteilt. Wir schätzen derzeit, dass sich aufgrund der Verordnung, die dazu erlassen wird, die österreichische Kreditwirtschaft über diesen kompletten Zeitrahmen der nächsten acht Jahre mit zirka 1,4 Milliarden € an diesem Fonds beteiligen wird.

Für das Jahr 2015 rechnen wir aktuell damit, dass aufgrund der von der FMA und den Banken geschätzten Beträge voraussichtlich Ende 2016 ein Betrag von 198 Millionen € in den Fonds einzuzahlen sein wird. Ich sage auch hier in aller Deutlichkeit, ich werde mich massiv dafür einsetzen, dass wir eine Lösung finden, damit diese fast 200 Mil­lionen €, die an den europäischen Fonds zu überweisen sind, bei der Bankenabgabe zur Anrechnung kommen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.02

12.02.20

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung; diese erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist ange­nommen.

12.03.144. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend Änderung des Poststrukturgesetzes (899 d.B. und 911 d.B. sowie 9493/BR d.B. und 9501/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Winkler. Bitte um den Bericht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite