BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 60

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Berichterstatterin Ingrid Winkler: Hohes Präsidium! Herr Minister! Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezem­ber 2015 betreffend Änderung des Poststrukturgesetzes bringen.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deswegen komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meißl. – Bitte.

 


12.04.14

Bundesrat Arnd Meißl (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt sehr viele komplexe Thematiken gehabt. Dieses Thema ist eher ein praktisches Thema, vielleicht auch im Zeitaufwand ein bisschen kürzer. Die Kollegin hat auf die Verlesung des Berichts des Finanzausschusses verzichtet. Ich möchte trotzdem zwei Zeilen daraus verlesen, weil es einfach wichtig ist, um diese Materie vielleicht ein bisschen zu verstehen. Da steht drinnen:

„(…) wird die ‚Pensionsbemessung- und -verrechnung‘ für die Beamtinnen und Beamten der Postunternehmen ab 1. Jänner 2017 von den Postunternehmen an das BVA–Pensionsservice übertragen. Die Kosten“ – und das ist wichtig – „der Übertra­gung sowie die weiteren laufenden Kosten trägt der Bund. Im Jahr 2016 beginnen die Vorarbeiten hierzu, insbesondere hinsichtlich des IT-Systems. Die bisher von den Postunternehmen dafür eingesetzten Beamtinnen und Beamten gehören ab 1. Jänner 2017 für die Dauer ihres Dienststandes der Dienststelle ‚Amt für Bun­despensionen‘ an und sind der BVA zur dauernden Dienstleistung zugewiesen.“

Kurz gesagt: Die Post hat es wieder geschafft, ein paar Beamte, die nach dem Poststrukturgesetz einer Stellung zugeordnet wurden, anzubringen. (Bundesrat Beer: Das ist ein kompletter Blödsinn!) Die Zahlungen, die sie dafür an die BVA leisten wird, sind Sachaufwand und nicht mehr Personalaufwand.

Grundsätzlich ist zum Poststrukturgesetz zu sagen, dass dieses mit 1. Mai 1996, also unter Rot-Schwarz, in Kraft getreten ist. Seitdem wurde es rund zwanzig Mal novelliert, nicht immer zugunsten der Betroffenen, der im Unternehmen beschäftigen Menschen. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Das Ziel des Gesetzes und seiner Schöpfer war von Anfang klar, das war die Aus­gliederung und Privatisierung der betroffenen Unternehmen, darunter auch die heutige Österreichische Post AG und die Telekom Austria AG. Von Anfang an war aber auch klar – und das gilt auch für den Zeitpunkt des Börsengangs der Post sowie der Telekom –, dass auch die Beamten bei Wahrung ihrer Rechte von der Post und der Telekom übernommen, beschäftigt und entsprechend entlohnt werden müssen. Das war die Vorgabe damals. Dasselbe galt auch für die Pensionsadministration der Beamten und auch für die damit zusammenhängenden finanziellen Aufwendungen. Sinn dieser Vorgehensweise war es, das Unternehmen zu modernisieren und markt­fähig zu erhalten, ohne die Steuerzahler zu belasten.

Ich habe mir einige Dinge aufgeschrieben, die ich jetzt auslassen möchte, weil ich einfach auf den Kern kommen möchte, was die Österreichische Post AG betrifft. Die Österreichische Post AG hat diese Ausgliederung damals zur Kenntnis genommen.


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