BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 75

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Das wird in Zukunft auch klarer sein, da auf dem Dienstzettel künftig der Monatslohn ausgewiesen werden muss und sich die Dienstnehmerin und der Dienstnehmer nicht mehr auf die Reise machen müssen, um den für sie geltenden Kollektivvertrag mit der richtigen Lohngruppe, mit der richtigen Einstufung, mit dem richtigen Stundenlohn zu finden. Das ist eine wesentliche Erleichterung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­neh­mer.

Ein weiterer Punkt ist natürlich auch die Transparenz, die du bei All-in-Verträgen genannt hast. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind tagtäglich damit konfrontiert, dass man mittlerweile jedem Arbeitnehmer in Österreich einen All-in-Vertrag umhängt und sagt: Es ist ja viel besser für dich, du hast ja viel mehr Möglichkeiten, und du kannst dir deine Arbeitszeit frei einteilen. Aber wie schaut die Realität aus, liebe Kolle­ginnen und Kollegen? – Es ist nicht immer so einfach zu sagen: Ich kann es mir frei einteilen, ich gehe jetzt am Montag, oder ich gehe am Dienstag. Das ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Ich glaube, da bekomme ich die Zustimmung quer durch die Bank hier im gesamten Bundesrat.

Wir sagen es auch dementsprechend dazu, wie 38,5 Stunden oder 40 Stunden – je nachdem, was das Beschäftigungsverhältnis betrifft – auszuzeichnen sind, wie diese Normalarbeitszeit in diesen All-in-Verträgen dargestellt werden muss. Das ist natürlich auch eine weitere Möglichkeit für die Transparenz, denn machen wir uns nichts vor: Wir in Österreich sind Überstundenweltmeister. Wir in Österreich produzieren jedes Jahr die meisten Überstunden bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und viele dieser Stunden gehen auf Gutzeitkonten, die firmenintern oder branchenintern viel­leicht auf dem einen oder anderen Konto dann auch geparkt werden, bei denen aber nicht immer ganz hundertprozentig klar ist, wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Stunden verrechnet bekommen und wie sie ausgezahlt werden. Das ist ein weiterer Punkt: auch bei den All-in-Verträgen ganz klare Richtlinien einzu­ziehen.

Ein weiterer positiver Punkt ist – und damit sind wir in Österreich als Forschungs- und Entwicklungsland sehr häufig konfrontiert, natürlich auch bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen –, wenn es um Konkurrenzklauseln geht, dass heute versucht wird, jede Arbeitnehmerin, jeden Arbeitnehmer, sobald sie oder er in einem Unternehmen anfängt und es einen Einschulungskurs gibt, gleich auch mit einer Konkurrenzklausel oder mit irgendwelchen Einschränkungen für den Arbeitsmarkt zu bedienen.

Auch da wurde die Anhebung der Entgeltgrenzen von 2 635 € auf 3 100 € massiv nach oben gesetzt. Es betrifft dann nicht mehr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von 1 500 bis 1 700 € bei ihrem Eintritt, sondern das betrifft dann wirklich schon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Spitzenpositionen. Darauf wird es auch eingeschränkt, und das ist auch vernünftig, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft gar keine Möglichkeiten haben, bei diesen Details oder bei Unternehmenszahlen genau mitzuwirken oder mitzuarbeiten, da sie an der Werkbank oder in Produktionsunternehmen gar keine Möglichkeit haben, diese Zahlen, die dann immer vorgeschoben werden, im Detail zu bekommen.

Ein weiterer Punkt ist natürlich auch zu erwähnen – darauf wird Renate Anderl dann auch noch eingehen –: Es gibt massive Verbesserungen bei den Teilzeitbeschäfti­gungen. Aber auch die Einschränkung bei den Ausbildungskostenrückersätzen ist ein wesentlicher Punkt, weshalb die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – wie wir es schon seit 2003 wissen – in den letzten Jahren besonders massiv gestiegen ist. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, dass man im Alter von 15, 16 oder 17 Jahren in einem Unternehmen die Ausbildung macht, dann diese Möglichkeit auch ausnutzen kann und bis zur Pensionierung dort ist. Mit dieser Änderung der Rück­forderung von fünf auf vier Jahre gibt es natürlich auch eine massive Verbesserung für


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