BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 127

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Und damit sind wir jetzt beim inneren Kern dieses Tagesordnungspunktes: Bei diesem Punkt 12 geht es jetzt darum, dass die Republik Tadschikistan, eine relativ junge Republik, mit Beschluss vom Februar dieses Jahres diesem Haager Übereinkommen beigetreten ist. Einige Länder – Deutschland, Belgien und, sofern wir es hier be­schließen, wovon wir ausgehen, auch Österreich – haben Zweifel, ob in dieser Republik Tadschikistan die Urkunden und deren Beglaubigung immer rechtmäßig zustande kommen.

Warum hat man diese Bedenken? – Wenn man sich den Korruptionsindex anschaut, den Transparency International immer veröffentlicht, dann rangiert das Land Tadschikistan an 152. Stelle von 177 Stellen, also ziemlich weit abgeschlagen im hinteren Feld. Das heißt also, es herrscht im Land relativ hohe Korruption. Und daraus lässt sich zumindest der begründete Verdacht ableiten, dass auch Urkunden nicht immer rechtmäßig zustande kommen und über korrupte Wege erworben werden können. Um diesen Vorbehalt rechtskundig zu machen, beraten wir heute diesen Punkt und erheben gegen den Beitritt von Tadschikistan Einspruch.

Wir folgen damit übrigens einer Praxis, die wir gerade fortsetzen, wenn wir diese Region betrachten: Auch bei Kirgisistan im Jahr 2011 und Usbekistan im Jahr 2012 haben wir einen solchen Einspruch gegen den Beitritt zum Haager Übereinkommen erhoben. Das heißt, dass im Rechtsverkehr zwischen Österreich und diesen betref­fen­den Ländern weiterhin eine erhöhte Anforderung beim Zustandekommen der Urkun­den beziehungsweise bei der Bestätigung von deren Echtheit und inhaltlicher Richtigkeit gegeben ist.

Wir hier im Parlament – und das ist unsere Aufgabe – stellen damit klar: Rechtssicher­heit hat höchste Priorität – und nicht nur in diesem Bereich. Da die Frau Ministerin Mikl-Leitner gerade zugegen ist: Auch das, was wir in meiner unmittelbaren Heimat derzeit machen, nämlich mit dem Bau dieser Registrierungsstelle in Spielfeld und auch mit der klaren Abgrenzung unserer Außengrenze, hat mit Rechtssicherheit zu tun, denn es gehört zu den Aufgaben eines Staates, Rechtssicherheit in jeder Hinsicht zu gewährleisten, und da geht es um die Rechtssicherheit durch die Registrierung von ankommenden Flüchtlingen.

Auch das ist ein wichtiger Punkt: Was wollen wir mit diesem Einspruch erreichen? – Erstens wollen wir den eigenen Rechtsraum vor nicht korrekten Urkunden schützen, und zweitens wollen wir – um es auch positiv zu formulieren – natürlich unserem Gegenüber, in diesem Fall der Republik Tadschikistan, signalisieren: Wenn ihr bei die­sem internationalen Übereinkommen mitmachen wollt, dann braucht es eine absolute Integrität aller Behörden im eigenen Land!

Das soll durchaus auch als Chance verstanden werden, sich einer positiven Entwick­lung zu stellen und auch die Rechtssicherheit in einer Republik dementsprechend weiterzuentwickeln.

Daher, meine Damen und Herren, ist der Antrag, diesen Einspruch zu bestätigen, gerechtfertigt, damit der Beitritt der Republik Tadschikistan zu diesem Haager Überein­kommen mit uns, mit Österreich, nicht in Kraft treten kann.

Wir von der ÖVP stimmen diesem Einspruch zu, und ich hoffe, auch alle anderen Parteien sehen dies gleich.

In diesem Sinne: danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

16.21


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, darf ich bei uns im Bundesratssitzungssaal recht herzlich die Kolleginnen und


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