BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 142

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solcher früheren Verurteilungen, die ja nun schon lange nicht mehr möglich sind, keinerlei rechtliche Nachteile mehr geben darf. Daher war es auch notwendig, die entsprechenden Regelungen im Tilgungsrecht zu treffen. Es geht letztlich auch darum, dass man die betroffenen Personen vor Diskriminierung schützt, und vor allem die theoretisch noch vorhandene Auswirkung in Form des Strafregisters beseitigt.

Wir haben das jetzt mit diesem Gesetzesvorhaben umgesetzt, wir haben die Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Gänze umgesetzt, und wir haben noch etwas gemacht, das mir persönlich auch sehr wichtig war: Ich glaube, wir haben in den Erläuterungen zu dieser Gesetzesnovelle eine wirklich wichtige Klarstel­lung getroffen und klar festgeschrieben, dass jede Form der Diskriminierung in diesem Bereich absolut abzulehnen ist. Ich denke, dass wir mit dieser Regelung das getan haben, was notwendig war, und auch noch etwas mehr, und ich glaube, dass das insgesamt ein sehr gutes, ausgewogenes Paket ist.

Wenn ich jetzt noch kurz auf zwei andere Punkte eingehen darf, die auch genannt wurden: Ja, Herr Bundesrat Raml, selbstverständlich müssen Polizeibeamte und auch Angehörige der Justizwache, die tagtäglich für uns den Kopf hinhalten, strafrechtlich stärker geschützt werden, und das werden sie auch. Wir haben einen erhöhten strafrechtlichen Schutz in diesem Bereich, Sie wissen das und haben völlig Recht: Das ist notwendig, das geschieht auch, und ich denke, das soll man auch betonen.

Wir haben im Zuge der StGB-Reform auch diese Frage im Rahmen der Experten­gruppe diskutieren lassen. Alle waren der Meinung: Die jetzt bestehenden erhöhten Strafdrohungen für Angriffe gegen öffentliche Organe der Polizei oder Justizwache sind ausreichend. Wir haben, wie Sie wissen, auch eigene Tatbestände zum Schutz dieser Berufsgruppe, die auch wirklich verdient, einen entsprechenden Schutz zu haben. Daher, glaube ich, kommen wir damit durchaus aus – zumindest nach Meinung aller Experten , aber es soll nicht der Eindruck stehen bleiben, dass es in diesem Bereich nichts Spezielles gebe. Wir brauchen keine schärferen Strafdrohungen, weil wir sie für diese Berufsgruppe im Prinzip ja ohnehin schon haben.

Zuletzt möchte ich nur kurz noch sagen, dass mich auch sehr beeindruckt hat, was Herr Bundesrat Schennach gesagt hat. Er hat eben als Bewährungshelfer auch ent­sprechende Erfahrungen, und das ist mir so wichtig: dass wir uns wirklich an Exper­ten, an Leuten orientieren, die in diesem Bereich Erfahrung haben. Und das haben wir gemacht.

Es hat mir auch sehr gut gefallen, was Herr Bundesrat Schennach zum Themen­bereich Jugendstrafrecht in Österreich und zum Thema Jugendgerichtshof im Speziel­len gesagt hat. Ja, wir haben hier eigentlich eine große Tradition zu verteidigen. Ich habe auch im Nationalrat schon gesagt, dass ich wirklich offen für weitere Verbes­serungen in diesem Bereich bin. Ich glaube, unsere Jugend sollte uns das wert sein, dass wir uns ihren spezifischen Problemen in sachgerechter Weise unter Einbindung von Experten und Praktikern, die wissen, worum es geht, entsprechend widmen.

Das kommt auch bei diesem Gesetzesvorhaben zum Ausdruck. Darüber freue ich mich, und daher bitte ich um eine möglichst breite Zustimmung. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

17.19

17.19.30

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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