BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 143

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.20.2314. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungs­ge­setz, das Unterhaltsvorschußgesetz, das Firmenbuchgesetz, die Rechtsanwalts­ordnung und das EIRAG geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2015 GGN 2015) (901 d.B. und 932 d.B. sowie 9511/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 14.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um den Bericht.

 


17.20.38

Berichterstatter Martin Weber: Herr Präsident! Ich bringe den Bericht aus dem Justiz­ausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Ein­bringungsgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz, das Firmenbuchgesetz, die Rechts­anwaltsordnung und das EIRAG geändert werden.

Ich darf den Antrag des Justizausschusses stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Fürlinger. – Bitte.

 


17.21.29

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist immer schön, wenn man Gebührensenkungen verkaufen darf, das ist leichter als alles andere. Das ist eine positive Gebührennovelle, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Sie betrifft aus der Sicht des Praktikers gewisse familienrechtliche Themen, die – und das muss ich auch dazusagen – sehr selten durch Rückversicherung aus einer Rechts­schutzversicherung gedeckt sind. Das sind Gebühren, die tatsächlich derjenige oder diejenige Betroffene in familienrechtlichen Causen selbst bezahlt, was in anderen Dingen, die in dieser Novelle drinnen sind, nicht in diesem Ausmaß der Fall ist. Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten sind heute von fast jeder Rechtsschutzversicherung im Privatbereich oder durch andere Institutionen gedeckt, im Familienrecht ist das allerdings nicht der Fall.

Man sollte aber aus meiner Sicht schon – und die Debatte ist auch im Nationalrat geführt worden – darüber nachdenken, wie wir mit dem Gebührenthema künftig umgehen, wo wir das Maß nehmen, wo wir sagen, es ist eine Gebühr für eine Leistung des Staates. Dabei kommen wir in der Debatte beispielsweise immer wieder zu Grund­buchseintragungsgebühren, die ungedeckelt in Verbindung mit den Grunderwerbs­steuern und der letzte Woche erschienenen Grundstückswertverordnung in Teilbe­reichen und verschiedenen Fällen ab und an schon den Charakter einer Teilenteignung haben. Diese Debatte wird geführt werden müssen!

Sie wird aber nicht zulasten der Justiz geführt werden dürfen, denn die Justiz, meine Damen und Herren, ist eine Kernaufgabe des Staates, die nicht davon abhängig sein kann, ob sich die Justiz, die kein Wirtschaftsbetrieb ist, von selbst finanziert oder nicht.


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