BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 144

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Die Debatte der Selbstfinanzierung der Justiz, die in den letzten Jahren geführt wurde, ist sehr alt – die haben Sie schon geerbt, Herr Minister, und die haben Ihre Vorgänger geführt –, man muss immer darüber diskutieren, ob man den Strafvollzug einrechnet oder nicht. Tut man es nicht, dann ist die Justiz quasi mehr oder weniger ein gewinn­bringendes Geschäft, ansonsten ist sie es nicht.

Aber die Debatte darf nicht so geführt werden, denn die Justiz ist eine Kernaufgabe des Staates, daher muss der öffentliche Haushalt – auch in Form anderer Ministerien, die für Geldvergabe zuständig sind – aus unserer Sicht entsprechend einschreiten. Dann kann man auch die Debatte darüber führen, wie wir jene Dinge – Gerichts­gebühren, aber auch Eintragungsgebühren –, die ungedeckelt Höhen erreichen, denen keine Gegenleistung mehr gegenübersteht, einfangen und dieses Gebührenrecht auch weiterhin reformieren.

Ich hoffe, dass dies eine Auftaktdebatte dazu ist. Ansonsten ist dieser Gerichts­gebühren-Novelle natürlich die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.24


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Frau Bundesrätin Kurz gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


17.24.39

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich meine, ganz freiwillig machen wir diese Gerichtsgebühren-Novelle ja nicht, denn es war schon der Verfassungsgerichtshof, der uns quasi mitgeteilt hat, dass das so, wie es gehandhabt wurde, nicht verfassungsmäßig ist.

Im Grunde ist es darum gegangen, dass in zweiter Instanz für Verfahren außer Streit, Exekutions- und Insolvenzverfahren, der zweifache Geldbetrag verlangt wurde – also das Doppelte – und in dritter Instanz dann das Dreifache. In Wirklichkeit ist es darum gegangen, diese Gebühren nicht in diesem Maße einzuheben, sondern bei der Erstgebühr zu bleiben, was jetzt im Ergebnis eben insgesamt eine Reduktion der Gerichtsgebühren bringt.

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der mir auch besonders wichtig ist, nämlich der Punkt oder die Fälle, wo Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden, was ja besonders bei Obsorgefragen, Kontaktrechtsfragen oder Unterhaltsverfahren der Fall ist.

Insgesamt ist es ja so, dass überhaupt nur bei Unterhaltsverfahren Gebührenpflicht vorgesehen ist, und dies auch nur dann, wenn der betreffende Jugendliche nicht mehr minderjährig ist, da wir ja seit 1. Juli 2015 in den Verfahren, wo es um Minderjährige geht, keine Gebühren mehr einheben.

Allerdings können ja Unterhaltsverfahren auch ältere Jugendliche betreffen. Da werden sich die Gerichtsgebühren in Zukunft auch in einer absolut sozial verträglichen Höhe bewegen, was natürlicherweise zur Folge hat, dass auch sozial und wirtschaftlich schwächere Personen kein Problem haben werden, sich solchen Verfahren zu stellen. So soll etwa ein Rekurs gegen eine Unterhaltsentscheidung nicht mehr als 27,40 € kosten, was, wie ich denke, wirklich verträglich ist.

Außerdem sieht die Novelle noch einige andere Gebührenerleichterungen vor und möchte auch dieses Gerichtsgebührenrecht etwas übersichtlicher machen. Ich hoffe, das gelingt so. Die Summe des Ausfalls beträgt in etwa 5 Millionen € pro Jahr, also doch eine Summe, die auch ins Gewicht fällt, wobei der Hauptteil auf die Reduktion der Abfragegebühren im Firmenbuch entfällt. Also ich denke, das ist auch eine gute Sache.

 


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