BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 145

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Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft, und wir schließen uns natürlich dieser Novelle gerne an. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.27


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Raml. – Bitte.

 


17.27.30

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich kurz halten und möchte beim Kollegen Fürlinger anschließen. Es ist natürlich immer erfreulich, wenn man Gebührenreduzierungen zustimmen kann.

Leider sind die Gerichtsgebühren aber nicht in allen Fällen sehr günstig, sie sind auch immer mit einem Risiko verbunden, so ehrlich müssen wir auch sein. Wir hätten daher eine Anmerkung dazu. Im Nationalrat wurde das bereits behandelt, Herr Minister, und zwar haben das die NEOS beantragt, die Opposition war sich auch einig, die Regierungsparteien haben leider nicht zugestimmt: Wir hätten gerne künftig einen Online-Gerichtsgebührenrechner gehabt.

Was ist der Hintergrund? Die EU-Kommission erstellt ja jährlich das Justizbarometer. Für 2015 wurde darin festgestellt, dass es in Österreich keine Möglichkeit gibt, vor einem Gerichtsverfahren online, also im Internet, Informationen über anfallende Kosten bei Gerichtsprozessen zu erhalten. Diese Prozesskosten sind ja durchaus maßgeblich bei der Frage: Beschreite ich jetzt den Rechtsweg – es sind leider nicht immer nur Gebühren von 25, 27 €, sie gehen bei einem ordentlichen Streitwert leider in die Höhe – oder versuche ich doch einen außergerichtlichen Vergleich?

Man muss auch ehrlich sein, zu sagen, dass ein Blick in die Gesetze, die alles sagen würden, den meisten Rechtsunterworfenen leider bei allen Reformen und bei allen Vereinfachungen, die man versucht, trotzdem nicht zumutbar ist.

Es gäbe sicher auch noch die Möglichkeit, dass man sich an einem Amtstag bei Gericht erkundigt. Ich denke aber – und wir denken, so wie die Oppositionsparteien –, diesen Aufwand könnten wir den Gerichten ersparen, indem wir eine sehr große Anzahl an Fällen in modernen Zeiten über das Internet abwickeln.

Wir hoffen, dass dieses Modell, dieser Gedanke nicht völlig begraben wurde. Vielleicht erhalten wir das in Zukunft.

Wir werden dem vorliegenden Antrag natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

17.29


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dziedzic. – Bitte.

 


17.29.48

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrtes Präsidium! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Mit dieser vorliegenden Novelle, das haben wir schon gehört, werden die Gerichtsgebühren teilweise gesenkt. – Das begrüßen natürlich auch wir von den Grünen.

Was wir kritisieren, ist, dass diese Senkung nicht aufgrund von sozialpolitischen Überlegungen erfolgte, sondern, wie auch schon meine Vorrednerin sagte, aufgrund von Sachzwängen, die durch höchstgerichtliche Judikatur entstanden sind beziehungs­weise durch eine unklare Rechtslage.

 


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