BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 146

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Tatsache ist, dass 2014 ein Gebührenüberschuss von 189 Millionen erwirtschaftet worden ist und von diesem Gebührenüberschuss jetzt durch diese Gebührensen­kungen den Bürgern und Bürgerinnen nicht einmal 5 Millionen zurückgegeben werden. Konkret heißt das, dass der Eigendeckungsgrad der Gerichte im Vorjahr bei 124 Pro­zent war. Das heißt, die Gerichte finanzieren sich nicht nur selbst, sondern werfen praktisch für die Justiz, aber auch für die Republik noch einen Gewinn ab.

Gewinne sind ja grundsätzlich nichts Schlechtes, auch für die Grünen nicht. (Heiterkeit des Bundesrates Mayer.) Man könnte aber sagen, dass es durchaus auch zu Prob­lemen führt, wenn man dadurch zum Beispiel – was durchaus schon vorgekommen ist – das Gesamtbudget ein bisschen saniert. Da entsteht dann nämlich der Druck, diese Gebühren so hoch zu erhalten, wie sie sind, beziehungsweise keine gravieren­den Senkungen vorzunehmen.

Vielleicht ist an der Stelle auch erwähnenswert, dass Österreich bei den Gerichtsge­büh­ren mit 8 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern in absoluten Zahlen hinter Deutschland liegt und da somit die zweithöchsten Einnahmen aus den Gerichtsge­bühren herauskommen. Das allein zeigt schon, dass die Gebührenbelastung im Bereich der Justiz den Rechtsschutzsuchenden zum Teil gar nicht zumutbar ist, vor allem, wenn es um sozial Schwächere geht.

Die Grünen haben auch deshalb eine Evaluierung angeregt, weil erst dadurch sichtbar werden würde, wo genau welche Senkungen vorgenommen werden müssten, damit sie vor allem den sozial Schwächeren zugutekommen. Ich glaube nämlich, niemand von uns möchte, dass es allein aufgrund von Gebühren Menschen gibt, die einfach nicht die Möglichkeit haben, sich an den Rechtsstaat zu wenden.

Wir werden dem Gesetz nichtsdestotrotz zustimmen und freuen uns auf weitere Schritte. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

17.32


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zum vorläufigen Abschluss dieser Debatte darf ich Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter das Wort erteilen. – Bitte.

 


17.32.51

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Herr Altprä­sident! Ich kann mich zu diesem Punkt sehr kurz fassen. Ich möchte nur gleich darauf hinweisen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ein Enteignungsent­schädigungsverfahren betroffen hat. Das ist etwas, wovon man hoffentlich als Normalbürger, wenn überhaupt, nur sehr selten betroffen sein kann.

Wir haben schon mehr gemacht, als streng genommen notwendig wäre – und das ist auch gut so! –, im Rahmen unserer Möglichkeiten. Ja, ich gebe schon zu, aus der Sicht der Konsumentinnen, Konsumenten, der Normunterworfenen, der letztlich auf die Funktionsfähigkeit der Justiz angewiesenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger kann es nicht genug Gebührensenkungen geben. Aus der Sicht des Finanzministers kann es hingegen nicht genug Gebühren geben.

Eines muss man jedoch schon sagen: Diese Zahlenspielereien um den Eigen­deckungs­grad mache ich bewusst nicht mit. Man muss ja bedenken, dass bei diesen Deckungsgraden über 100 Prozent nie berücksichtigt wird, was es an Kosten im Bereich des Strafvollzugs gibt, im Strafvollzug im weitesten Sinn. Natürlich ist man mit dem, was dort finanziert werden muss, weit unter 100 Prozent.

Ich glaube jedoch, es macht auch keinen Sinn, sich überhaupt mit dieser Frage zu beschäftigen. Es wurde auch von Bundesrat Fürlinger schon zu Recht gesagt: Das ist etwas, das man nicht mit einem normalen Unternehmen vergleichen kann. Das ist eine


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