BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 147

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hoheitliche Aufgabe, und die hat ihre Kosten und ihre Notwendigkeiten – dazu stehe ich auch, und ich halte das auch für wichtig.

Es ist auch so, Frau Bundesrätin Dziedzic, dass gerade die Dinge, die mir auch gefallen und die Ihnen auch sehr gefallen – Familiengerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe, unterstützte Entscheidungsfindung für die älteren Menschen, damit man die Sachwal­terschaften vermeidet –, alle Sinn haben. Diese Dinge sind erfolgreich, aber sie kosten mehr Geld, weil sie betreuungsintensiv sind, weil es mehr Sozialarbeiter, mehr Fach­kräfte braucht.

Es geschieht ja sehr viel in der Justiz. Es ist ja nicht so, dass das ein statisches System wäre, in das immer nur Gebühren eingeworfen werden, und dann kommt halt irgendwo eine Entscheidung raus. Nein, wir wollen ja ganz bewusst, indem wir auch letztlich das soziale Umfeld mitberücksichtigen, da Akzente setzen und mehr tun, als es vielleicht früher üblich war. Das kostet mehr, aber dazu stehe ich, dass wir das auch einfach tun wollen. Wir brauchen dafür auch die nötigen Finanzierungen.

Zwei Punkte müsste man schon noch hervorheben, die jetzt im Zusammenhang mit dieser Gebührensenkung stehen: Ja, umfangmäßig ist es nicht wenig, das haben wir auch schon in unserem Budget durchkämpfen müssen.

Mir ist aber wichtig, dass man klar sieht, das betrifft vor allem Rechtsbereiche, mit denen die Normalbürgerin, der Normalbürger relativ leicht zu tun haben kann: Insolvenzverfahren, Exekutionsverfahren, Unterhalts- und Pflegschaftssachen. Da haben wir wirklich den Hebel angesetzt, und da haben wir speziell reduziert.

Auch die deutliche Erhöhung der Kostenfreigrenze für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten halte ich für wichtig. Das ist auch etwas, das vor allem für die sozial schwächere Bevölkerung ganz wichtig ist. Im Bereich der Firmenbuchabfragen haben wir die Gebühren entsprechend reduziert.

Es ist ja ein Schwerpunkt da, der besonders zugunsten der sozial schwächeren rechts­suchenden Bevölkerung zu werten ist. Das war uns wichtig und das ist ein Akzent, den wir setzen wollen.

Ein zweiter Akzent mag jetzt zahlenmäßig nicht viele betreffen, aber ich halte es für prinzipiell sehr wichtig, dass man das auch hervorhebt: Wir wollten auch die Eintragung von diakritischen Zeichen ins Firmenbuch gebührenfrei stellen. Das betrifft unsere Volksgruppen, insofern ist das auch, wenn Sie so wollen, eine besondere Wertschät­zung gegenüber unseren Volksgruppen. Bei diesen kommt das natürlich häufiger vor, dass im Namen solche Zeichen vorhanden sind, die man eben auch kostenfrei in den öffentlichen Registern ergänzen lassen können sollte.

Das sind die zwei Punkte, bei denen wir uns schon einiges überlegt haben. Das war schon mehr als die reine Umsetzung der Notwendigkeiten, die sich aufgrund einer Entscheidung des Höchstgerichtes, des Verfassungsgerichtshofes, ergeben haben. Da steckt schon auch eine Überlegung dahinter, und die sollte nicht ganz untergehen.

Ja, ich würde mich auf eine nächste Gebührensenkung freuen – wir werden sehen, welche Möglichkeiten wir haben, aber bemühen werden wir uns auch weiterhin darum. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.37

17.37.10

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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