BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 148

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.37.4615. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinves­titionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sonder­maß­nahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützig­keitsgesetz geändert werden (895 d.B., 1264/A(E) und 965 d.B. sowie 9504/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 15. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Poglitsch. Ich bitte um den Bericht.

 


17.38.13

Berichterstatter Christian Poglitsch: Herr Präsident! Ich berichte über den Be­schluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Raml. – Bitte.

 


17.39.00

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aller guten Dinge sind drei – ich darf mich heute zum dritten Mal zu Wort melden und zum Antrag Stellung nehmen.

Wohnbauoffensive klingt immer gut, und wenn wir uns ehrlich fragen, wer in diesem Haus ernsthaft gegen 30 000 leistbare – leistbare! – Wohnungen in den nächsten sieben Jahren ist, ist das, glaube ich, eine Frage, die wir uns sparen können.

Aber obwohl diese Überschriften und diese Schlagworte so gut klingen, können wir diesem Antrag leider nicht zustimmen. Wir bekennen uns natürlich dazu, dass es die Aufgabe des Sozialstaates ist, dass Menschen mit geringem Einkommen leistbaren Wohnraum bekommen, in dieser Thematik müssen wir aber generell, wie es bei allen Sozialleistungen nun so ist, auch aussortieren und fragen: Wer benötigt denn unsere Hilfe wirklich? Für wen können wir es uns leisten, großzügige Förderungen auszu­zahlen oder geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen?

Ich werde aber hier jetzt nicht das machen, was Sie vielleicht erwarten, nämlich darüber eine Debatte vom Zaun brechen, ob man bei Nicht-Staatsbürgern anfangen sollte.

Wir hatten ja leider auch hier im Haus einen unrühmlichen Fall, ein plakatives Beispiel. Bei einem Abgeordneten, der der SPÖ nicht unnahe steht, ist das vor einem Jahr aufgekommen. Dieser Abgeordnete war stolz darauf, dass er als Abgeordneter in der


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