BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 154

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schon!) Bei der Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes möchte ich insbesondere § 14a begrüßen. Bisher ist eine Gemeinnützigkeitsbauvereinigung nur dann für Erhaltungsarbeiten in Innenräumen zuständig, wenn im Mietgegenstand ein ernster Schaden entstanden ist, zum Beispiel ein Wasserrohrbruch, Mauerfeuchtigkeit, undichte Gasleitungen.

Zukünftig soll die gesamte Erhaltung im Inneren der Mietgegenstände mit geringen Ausnahmen – wie zum Beispiel Leuchtmittel, Tapeten, Malereien und so weiter – der GBV obliegen. Das finden wir natürlich sehr gut und das war schon lange eine For­derung von uns. Problematisch ist noch, dass die in § 8 Abs. 1 MRG genannten Instandhaltungspflichten noch immer nicht Gegenstand einer gefestigten Judikatur sind.

Wir wünschen uns, dass das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ein echtes Vorbild für das Mietrechtsgesetz wird und ist.

Ein Punkt noch zur Spekulationsfrist: Bei nachträglich erworbenem Eigentum bleibt es für uns im Ergebnis einfach zahnlos, da man in der Verwertung durch Verkauf einfach bis zum Ablauf der Spekulationsfrist zuwarten kann und bis dahin unbestraft durch Vermietung erhebliche Gewinne aus den Förderungen der öffentlichen Hand bezie­hungsweise vom Steuerzahler lukrieren kann.

Es ist nicht einsichtig, dass lediglich für den Fall der Weiterveräußerung Spekulations-regeln gelten sollen, jedoch die Weitervermietung, die laut Mietrechtsgesetz zu völlig freiem Mietzins möglich ist, mit beliebigen Gewinnerzielungsmöglichkeiten sein soll.

Des Weiteren ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die Spekulationsfrist nur bei nachträglich erworbenem Wohnungseigentum zur Anwendung gelangen soll und nicht auch in jenen Fällen, in denen eine gemeinnützige Bauvereinigung in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung der Baulichkeit Objekte im Wohnungseigentum veräußert. Auch in diesen Fällen sollte Spekulation mit Genossenschaftswohnungen meiner Meinung nach gestoppt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

18.03


Präsident Gottfried Kneifel: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.03.53

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Die wich­tigsten Argumente für diese konjunkturstützenden und in Summe den Wohnbau zukünftig stärker tragenden Maßnahmen sind von den Bundesräten angesprochen worden. Vielleicht ein paar Punkte, die man noch einmal unterstreichen und klarstellen sollte, da sie in der öffentlichen Debatte immer wieder falsch interpretiert werden.

Ich möchte betonen, dass die neue WBIB keine Bank der Republik ist. Sie ist eine Bank der bestehenden Marktteilnehmer, die schon jetzt in erheblichem Ausmaß Wohnbaufinanzierungen sehr erfolgreich abwickeln und betreiben.

Jetzt kann man sich fragen: Warum ist diese Bank notwendig? – Die neue, fast virtuelle Struktur, die zwischen internationalen Kreditfazilitätengebern, zum Beispiel der Euro­päischen Investitionsbank, und unseren bestehenden Einrichtungen zwischengeschal­tet wird, ist lediglich ein Instrument, um großvolumige Kredite solcher supranationalen Institutionen abholen zu können, die Volumina von 100 Millionen € und mehr pro Kreditrahmen vergeben. Wir planen, hier zweimal 350 Millionen €, also in Summe ein Volumen von 700 Millionen € abzuholen, und dafür – und das ist der einzige Punkt, bei


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