BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 155

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dem die Republik in Wirklichkeit tätig wird – eine Bundeshaftung im Ausmaß von 500 Millionen € zu geben.

Wir verwenden also in dem Sinn keine öffentlichen Steuermittel, die wir investieren, sondern wir arbeiten mit einem zwischengeschalteten Konstrukt – extrem schmal, kaum Aufwendungen, die in der Verwaltungsinfrastruktur notwendig sind. Das ist ein klug durchdachtes Modell. Ich hätte mir daher gewünscht, da die freiheitliche Fraktion – teils zu Recht – immer kritisiert, dass es aufgeblähte Konstrukte gibt, die man kosten­günstiger machen könnte, dass sie dieses mitunterstützt, denn es ist ein sehr kostengünstiges und wohldurchdachtes Modell.

Wir haben exemplarisch Berechnungen angestellt, um wie viel günstiger im Vergleich zu dem, was eine Geschäftsbank jetzt finanziert, das, was die WBIB finanzieren wird, auf Basis des Zinsspreads in Basispunkten ist. Die Kosten für die Liquiditätshaltung aufgrund regulatorischer Vorschriften sind natürlich bei einer normalen Geschäftsbank zurzeit recht hoch, das macht bei einer Zinsspreadberechnung 35 Basispunkte aus und wird bei der WBIB 5 Basispunkte ausmachen.

Der Betriebsaufwand ist logischerweise bei einer Geschäftsbank auch höher, da sind 75 Basispunkte einzurechnen, bei der WBIB 22 Basispunkte. Und die Haftungs­prämie – Landes- oder Bundeshaftung, in unserem Fall Bundeshaftung – ist bei beiden gleich, das sind 34 Basispunkte. Das heißt, Sie haben bei einem exemplarischen Modell eine Differenz zwischen 144 Basispunkten bei der Geschäftsbank und nur 61 bei der WBIB.

Es sprechen also die Argumente sachlich absolut dafür, dass dieses Modell ein sehr, sehr flach aufgestelltes, schmales und mit niedrigen Administrationskosten versehenes Modell ist, das auch noch diese wunderbar günstigen Finanzierungsmöglichkeiten, nämlich auf 25 Jahre – wo können Sie das sonst machen? –, langfristig gesehen niedrigst verzinst, dann in den Wohnbau, an die anderen Marktteilnehmer weitergeben kann.

In diesem Sinne kann ich nur sagen, dass da ein vernünftiger Wurf gelungen ist, der auch einmal wirklich vorzeigen kann, dass man etwas sehr modern und sehr schmal und sehr marktnah aufstellen kann. In diesem Sinne hätte ich mich gefreut, wenn es alle Fraktionen mitgetragen hätten, da ich glaube, dass das ein guter und richtiger Impuls ist. Die anderen guten Pro-Argumente für die beiden Vorlagen sind ange­sprochen worden. – In diesem Sinne danke ich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundes­räten von SPÖ und Grünen.)

18.07

18.07.10

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.08.0316. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das


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