BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 156

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Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundes­ge­setz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeits­ge­setz 2015 – GG 2015) (889 d.B. und 934 d.B. sowie 9490/BR d.B. und 9505/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Poglitsch. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


18.08.28

Berichterstatter Christian Poglitsch: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stifungs- und Fondswesens erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftssteuergesetz 1988, das Grunderwerbssteuergesetz 1987, das Stif­tungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdatenbank­gesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte.

 


18.09.10

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Hohes Haus! Bezug nehmend auf das Gemeinnützigkeitsgesetz betreffend die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens möchte ich anmerken, dass das erklärte Ziel, mehr Menschen in Österreich zu ermutigen beziehungsweise zu motivieren, Vermögens­werte für den Zweck der Gemeinnützigkeit aufzuwenden, nur schwer erreicht werden kann.

In Österreich werden zurzeit ungefähr 20 bis 25 Millionen € zugewendet, im Nach­bar­land Deutschland sind es über 17 Milliarden €, was fast dem Hundertfachen dessen, was in Österreich zugewendet wird, entspricht. In der Schweiz ist es immerhin noch eine stolze Summe von circa 1,3 Milliarden €.

Unser erklärtes Ziel ist es, sich in den nächsten Jahren dem Stifterniveau der Schweiz zu nähern, um einen deutlich erkennbaren Wachstumsschub für Österreich zu erzielen. Dies wird jedoch leider ein Wunschtraum bleiben, da dieses Gesetz zu wenig weit geht.

Durchleuchtet man die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, so stellt man fest, dass das Spendenvolumen aus Stiftungen mehr oder weniger dieselben Wachstumsraten aufweisen wird, wie es in den Jahren 2010 bis 2015 prognostiziert worden ist. Das ist für mein Empfinden etwas eigenartig, da diese Wachstumsprognosen sogar dem Finanzministerium ein bisschen zu wenig sind, denn als Ziel setzte sich die Regierung Folgendes – ich darf zitieren –:

„Das Ziel ist erreicht, wenn das Spendenaufkommen im Mittel der Jahre 2016 bis 2020 weiter steigt und dabei Steigerungsraten erreicht, die jenen der Jahre 2010 bis 2013 nahekommen.“

 


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