BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 159

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Herr Staatssekretär Dr. Harald Mahrer, ich danke Ihnen für Ihren Einsatz. Ich danke aber auch allen, die zu dieser Gesetzgebung beigetragen haben. Unsere Fraktion wird dem gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

18.19


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Bundesrätin Winkler. – Bitte.

 


18.20.20

Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Staats­sekretär! Österreich ist ein Land der Kleinspender. Im internationalen Vergleich spen­den hier überproportional viele Menschen schwächerer Einkommensschichten, wäh­rend Großspenden beinahe fehlen. Vom Aufkommen her ist Österreich leider nicht der viel zitierte Spendenweltmeister.

Wenn nun Petra Navara, die Geschäftsführerin des Bundes gemeinnütziger Stiftungen, meint, dass sich Stifterinnen und Stifter vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes durchaus gefordert fühlen, ihren Beitrag zu leisten, und sie davon überzeugt ist, „dass wir in fünf Jahren, wenn der Gesetzgeber die Auswirkungen des Gemeinnützigkeits­gesetzes evaluiert, respektable Ergebnisse vorweisen können“, dann ist das doch durchwegs eine erfreuliche Aussage.

Wie sehen nun die Eckpunkte dieses Gesetzes aus, die dazu beitragen sollen, diese Spendenankurbelung zu erreichen? – Abbau bürokratischer Hürden, Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen, steuerliche Erleichterung zur Mobilisierung von Kapital für Wissenschaft, Forschung und andere gemeinnützige Zwecke für gemeinnützige Körperschaften und Erweiterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit im Bereich Kunst und Kultur.

Ziel dieses Gemeinnützigkeitspaketes ist es, zusätzliche private Mittel für Bereiche zu lukrieren, in die auch der Staat investiert und weiter investieren wird, etwa in Wis­senschaft und Forschung oder Kunst und Kultur. Für mich ist es wichtig, dass auch der Staat weiterhin zu seiner Verantwortung der staatlichen Förderung steht.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria schätzt das mit dem Gesetz angestoßene Spendenvolumen auf 15 Millionen €, der Fundraising Verband Austria auf 20 Millionen bis 25 Millionen €. Ich denke, selbst wenn es nur die Untergrenze ist, wäre das ein exorbitanter Erfolg.

Wie soll das erreicht werden? – Das soll erreicht werden durch folgende Maßnahmen: Vereinfachung der Behördenstruktur, Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zur Vermö­gensausstattung, Abzugsfähigkeit von Zuwendungen von der Zwischensteuer, Befreiung von der Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintragungsgebühr für unent­geltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften, Stiftungseingangssteuer­befreiungen für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, Schaffung einer neu definierten Kategorie quasi internationaler Organisationen samt steuerlicher Erleich­terung.

Ein wichtiger Eckpfeiler ist meiner Meinung, dass es in Zukunft möglich sein wird, dass Spenden an gemeinnützige Kulturinstitutionen, die Förderung vom Bund oder von den Ländern erhalten, steuerlich absetzbar sind. Ein großes Augenmerk sollte dabei aber darauf gesetzt werden, dass die Spenden nicht nur den großen Einrichtungen zugute­kommen, sondern dabei auch regionale Aspekte berücksichtigt werden. Deshalb sollte man in naher Zukunft evaluieren, welche Kulturinstitutionen in welchem Ausmaß von der Spendenabsetzbarkeit profitiert haben.

 


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