BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 160

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Wir Bundesländer sind auch gefordert, die Transparenzdatenbank zu befüllen, da es bei Kunst und Kultur die Koppelung der Spendenabsetzbarkeit an die Transparenz­datenbank gibt.

Ich habe meine Rede mit einer Aussage von Petra Navara begonnen, lassen Sie mich jetzt mit einer Aussage von ihr meine Ausführungen beenden:

„ein Bravo zu dieser Innovation! Wenn dieses Gesetz durchgeht … bleibt österreichi­sches Kapital in Österreich. … Dann bringt brachliegendes Kapital Österreich wieder zum Blühen. Eine Intervention, die wir so dringend brauchen …“

Wir werden auch diese Aussage in ein paar Jahren evaluieren, und ich hoffe, dass diese Aussage zu 100 Prozent unterstrichen werden kann.

Meine Fraktion sieht in diesem Gesetz eine Chance, die nicht vertan werden sollte, und deswegen werden wir ihm auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

18.25


Präsident Gottfried Kneifel: Frau Bundesrätin Dr. Reiter gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


18.25.48

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staats­se­kretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetz werden neun Gesetzes­materien mit dem Ziel geändert, mehr gemeinnützige Stiftungen in Österreich zu erlangen. Wir hinken da weit hinter vergleichbaren Ländern wie Deutschland oder Schweiz nach. Dieses Gesetz soll dazu dienen, mehr Mittel für den sozialen Bereich, für die Forschung, für die Umwelt und nicht zuletzt auch für die Kultur zu lukrieren.

Natürlich handelt es sich um ursächlich staatliche Aufgaben, diese Bereiche mit Mitteln auszustatten, aber ich halte es durchaus für wünschenswert, dass sich eine breite Zivilgesellschaft an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligt. Wir finden es richtig, dass sie dabei sowohl in bürokratischer Weise als auch mit Steuererleichterung unterstützt wird. Es ist eine Form des Mäzenatentums, aber wie viele Dinge wären ohne Mäzene schlicht und einfach unmöglich.

Eine Befürchtung, die auch schon von meiner Vorrednerin angesprochen worden ist, ist, dass vielleicht ohnehin nur große Institutionen, die auch entsprechende Werbung machen können, in den Genuss von Zuwendungen kommen. Angeblich hat die Erfah­rung gezeigt, dass durchaus auch kleine, regionale Initiativen durch persönlichen Kontakt zum Zug kommen. Ob dabei die strenge Koppelung an staatliche Subventio­nen nicht ein Hindernis darstellt und dadurch gerade auch sehr innovative Bereiche sozusagen hinausgekickt werden, die nicht oder noch nicht durch staatliche Subven­tionen unterstützt werden und die durchaus auch eine Chance haben sollten, sollte man sich, glaube ich, näher anschauen.

Wir wollten generell den Kreis der möglichen Fördernehmer noch um die Bereiche Denkmalschutz und Tierschutz erweitern, damit sind wir im Nationalrat aber leider auf der Strecke geblieben. Das Gesetz ist also in unseren Augen nicht vollkommen, aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Ein Problem ist natürlich schon auch, dass der Gemeinnützigkeitsbegriff ja selber sehr problematisch definiert ist. Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird – das ist schon sehr schwammig. Der Rechnungshof weist ja auch darauf hin, dass jetzt schon nicht evaluiert wird, ob die bestehenden Begünstigungen wirklich zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich sind. Auch der Ein-


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