BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 169

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sollte. Das hoffe ich zumindest. Ein Bäcker, der beispielsweise in Bosnien das Brot­backen gelernt hat, wird nicht schlechter sein als einer, der in Deutschland Brot bäckt. Wer deutsches Brot kennt, wird zustimmen, dass das bosnische sicher nicht schlechter schmecken wird. Da verstehe ich deinen Vorwurf eigentlich nicht. (Bundesrat Krusche: Das nicht! Aber es reicht, dass er sagt: Ich habe ein Jahr Brot gebacken!)

Das Maß- und Eichgesetz ist eines meiner Lieblingsthemen in den letzten Jahren. Bei diesem Gesetz kommt es auch zur Umsetzung der Richtlinie. Da gibt es verschiedene Bestimmungen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Ja, genau, maßhalten. Warte nur, ich komme noch dazu.

Der Wirtschaftsminister wird in Zukunft die notifizierende Behörde sein. Frau Vor­sitzende! Wir haben diesem Thema überraschenderweise im Ausschuss relativ viel Zeit gewidmet, und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Wir haben viele Beispiele aus dem Bereich Maß- und Eichwesen besprochen. Wir Vorarlberger Bundesräte haben einmal eine Anfrage gestellt. Edgar Mayer hat mich damals auch ausgelacht, als ich ihm das vorgeschlagen habe. (Bundesrat Mayer: Na! – Zwischenruf des Bundesrates Längle.) Das Thema der Anfrage waren Schulwaagen. Es gibt dazu gewisse Vorgaben, und es hat zu diesem Thema auch Schriftverkehr zwischen der Bildungs­minis­terin und dem Wirtschaftsminister gegeben. Man hat uns damals ausgelacht, aber das hat eigentlich einen relativ ernsten Hintergrund, nämlich die Frage: Muss wirklich alles auf die Art und Weise geeicht werden? Es geht auch um die Frage, mit welchem bürokratischen Aufwand dabei gearbeitet wird.

Ich war richtig froh, dass der Leiter der Abteilung im Wirtschaftsministerium, der heute auch hier ist, uns im Ausschuss dazu berichtet hat, dass im Ministerium Verbes­serungen und Erleichterungen bei Eichvorgaben gerade intensiv diskutiert werden, eben auch im Bereich von Schulwaagen. Also so lächerlich scheint die Anfrage damals doch nicht gewesen zu sein. Es geht dabei um die Frage – drei Sätze muss ich dazu noch sagen, weil mich das Thema doch wirklich interessiert –, ob wirklich jede Schule eine Waage haben muss, die regelmäßig geeicht werden muss, und ob das Abwiegen eines Schülers wirklich Aufgabe eines Arztes ist oder ob das nicht auch ein anderer auch auf einer ungeeichten Waage machen kann. Reicht eine solche ungeeichte, eine ganz normale Waage nicht auch aus, um zu zeigen, dass der Schüler übergewichtig ist, dass er vielleicht etwas Sport betreiben und auch im Interesse seiner Gesundheit gegen dieses Übergewicht etwas machen sollte? Ich bin fest davon überzeugt, dass es dafür keine geeichten Waagen braucht.

Im Ausschuss haben wir dazu auch noch andere skurrile Auswüchse besprochen.

Zum Thema Maß- und Eichwesen möchte ich zum Schluss noch etwas sagen, weil heute der Herr Staatssekretär da ist und ich den Herrn Minister schon so oft mit diesem Thema genervt habe. Heute darf ich dich nerven. Da ist mein ceterum censeo – ich will da niemanden zerstören, weder Karthago noch das Bundesamt für Eich- und Ver­messungswesen –: Aus meiner und aus unserer Sicht gibt es da doch Synergien, vor allem, wenn wir auf den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung zu sprechen kommen. Es gibt einige unmittelbare Bundesbehörden in den Ländern. Da gibt es die Bundesbehörde, da gibt es neun Bundesbehörden in den Ländern und dazu in den Landesverwaltungen dann jeweils noch Verwaltungseinheiten, die zumindest Ähnliches machen, also parallele Aufgaben wahrnehmen.

Mein Lieblingsbeispiel ist immer das Bundessozialamt – das muss ich dazusagen –, aber auch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist so ein Fall. Natürlich ist mir bewusst, dass zum Teil andere Aufgabenstellungen zwischen dem Landes­vermessungsamt auf der einen Seite und dem Bundesamt für Eich- und Vermes­sungswesen auf der anderen Seite bestehen – das ist überhaupt keine Frage –, es


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