BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 168

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Ich weiß nicht, welche Folgen das unter Umständen für den, der zum Opfer wird, haben kann. Wenn die Oma bei so einem Haustürgeschäft eine goldene Rolex um 99 € für ihr Enkelkind erwirbt, dann ist sie nicht nur einem Betrüger aufgesessen, sondern hat wahrscheinlich selbst auch strafrechtliche Tatbestände nach dem Marken­schutzgesetz gesetzt und unter Umständen auch Zollvergehen begangen.

Es wird argumentiert, dass wir ein Vertragsverletzungsverfahren nur abwenden kön­nen, indem wir diese Änderungen in die Gewerbeordnung aufnehmen, weil ja der Schutz im Rahmen des Konsumentenschutzes berücksichtigt werde. Ich muss aber sagen, dass es dabei mehr um Schutz vor Betrug und nicht nur um Konsumenten­schutz geht. Deshalb wäre hier eine strengere Gesetzgebung durchaus wünschens­wert.

Den beiden anderen Gesetzen, Maß- und Eichgesetz und Druckgerätegesetz, werden wir die Zustimmung erteilen. Ich werde auf weitere Ausführungen zu diesen beiden Gesetzen verzichten, denn sie werden auf die wirtschaftliche Praxis in Österreich wahrscheinlich nur marginale Auswirkungen haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich erteile es ihm.

 


18.55.42

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drei Materien, die wir jetzt besprechen, haben etwas gemeinsam. Zum Ersten setzen alle drei Gemein­schaftsrecht um. Da hat der Kollege vollkommen recht. Gemeinschaftsrechts­um­setzung ist aber nicht immer etwas Schlechtes. Zweitens wird es in den betroffenen Bereichen zu administrativen Erleichterungen und dadurch auch zu mehr Effizienz kommen. Das ist auch etwas Positives und ganz im Sinne von Better Regulation – auch etwas, was in Europa stark forciert wird. Und es kommt auch – was in Österreich bei der Umsetzung nicht immer üblich ist – zu keinem Golden Plating. Das ist ja auch einmal etwas Positives.

Zum Druckgerätegesetz werde ich auch nicht viel sagen. Ich bin kein Experte in diesem Bereich, obwohl Kollege Mayer das vielleicht anders sieht. (Bundesrat Mayer: Na, na!) Aber wir setzen auch in diesem Bereich zwei EU-Richtlinien um. Nur ein Satz dazu: Ich bin froh, dass dafür ein anderes Gesetz, nämlich das Kesselgesetz, auch wieder ganz im Sinne von Verwaltungsvereinfachung, abgeschafft wird. Das gibt es auch nicht alle Tage, dass für ein neues Gesetz ein altes abgeschafft wird.

Die Gewerbeordnung ist in Österreich immer so eine Sache. Auf der einen Seite ist sie unser zentrales Wirtschaftsgesetz, auf der anderen Seite nervt sie uns auch immer wieder. Sie wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten mindestens drei Mal pro Jahr angepasst und gehört dringend entrümpelt. Das machen wir mit einem Schritt eben auch heute.

Heute geht es um die Anpassung der Gewerbeordnung bei drei Umsetzungs­maß­nahmen: im Bereich der Kreditvermittlung, im Bereich der Berufsanerkennungs­richt­linie, wie von dir auch angesprochen, und im Bereich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Ich finde es durchaus positiv, dass einheitliche Regelungen über die Kreditvermittlung vorgesehen sind und es in allen Bereichen, wie oben bereits erwähnt, zu keinem Golden Plating kommt. Ich denke, das muss man in Österreich immer wieder betonen.

Zur Berufsanerkennungsrichtlinie, was die Diskriminierung betrifft: Du wirst ja hoffent­lich auch der Meinung sein, dass es in Österreich zu keiner Diskriminierung kommen


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