BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 167

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Der Wirtschaftsausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 19: Bericht über den Beschluss des National­rates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird. Auch dieser Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Punkt 20: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten. Auch hier komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm.

 


18.50.20

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher zu Hause! Ich kann mich schon gar nicht mehr erinnern, wann ich das letzte Mal Gelegenheit gehabt habe, zu Regierungs­vorlagen zu sprechen, die uns nicht von der EU aufs Auge gedrückt worden sind. Bei allen drei dieser Gesetzentwürfe, die heute zur Beschlussfassung vorliegen, handelt es sich wieder um solche Materien, die in Erfüllung von EU-Vorgaben umgesetzt werden müssen.

Zum Ersten: Die Gewerbeordnungsänderung ist für uns problematisch. Wir werden ihr daher nicht zustimmen. Grundsätzlich sind wir sehr wohl für Erleichterungen in der Gewerbeordnung, für Erleichterungen für unsere Betriebe, vor allem für unsere Ge­werbebetriebe und KMUs. Wir wissen, dass wir eine überbordende Bürokratie und Belastung gerade für diese Sparte unserer Wirtschaft haben. Die vorliegende Geset­zesnovelle erscheint uns in diesem Sinne aber eher kontraproduktiv.

Wir stoßen uns an den Berufsanerkennungsrichtlinien, vor allem an dem einen Punkt, der eine Reduzierung von Anforderungen an die Berufserfahrung im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungen zum Inhalt hat.

Ein weiterer Punkt betrifft die Öffnung der Gewerbeordnung für Drittstaatsangehörige und in Folge die automatische Anerkennung von Qualifikationen. Es gibt also bei sehr geringen Qualifikationsnachweisen keine inhaltliche Prüfung mehr. Oft genügen dann Praxisnachweise. Ich sehe schon die Gefahr, dass unsere gut ausgebildeten Gewerbe- und Handwerksbetriebe dadurch unter verstärkten Konkurrenzdruck kommen können und werden. Die Auswirkungen auf die Lehrlingsausbildung sind auch nicht klar.

Der andere wesentliche Punkt, der uns nicht gefällt, ist die Lockerung der Haus­tür­geschäfte. Darunter fallen der Handel mit Uhren aus Edelmetall, Gold- und Platin­waren, Juwelen und Edelsteinen, aber auch die Aufhebung des Verbotes, Werbe­zusendungen mit Preisausschreiben zu verknüpfen. Aus der Vergangenheit wissen wir alle, dass gerade das ein besonders kritischer Punkt ist. Es ist leider Gottes immer wieder vorgekommen, dass gerade auch ältere Menschen Opfer solcher Geschäfte geworden sind. Wir haben das eigentlich aus gutem Grund verboten gehabt. Jetzt wird dieses System gelockert.

 


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