BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 170

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geht auch nicht nur darum, sondern es geht auch um die administrativen Dinge, um die verwaltungstechnischen Synergien, die hier gehoben werden könnten.

Die Länder wären jedenfalls bereit, hier zusätzliche Aufgaben zu übernehmen; man muss sie nur lassen. Vielleicht kannst du diese Botschaft auch an Herrn Finanzminister Schelling, der heute zum Thema Finanzausgleich schon hier war, weitertragen: Wir sind bereit, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen – natürlich müssen sie auch ent­sprechend abgegolten werden. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Damit habe ich dich mit dem Thema heute auch genervt, aber unabhängig von diesem kleinen Ausflug machen diese drei Gesetze, die wir heute beschließen, durchaus Sinn, gerade im Sinne der Verwaltungsvereinfachung, aber auch im Sinne der Erhaltung von Freiräumen für unsere Wirtschaft – und Gott sei Dank ohne Golden Plating. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02


Präsident Gottfried Kneifel: Herr Bundesrat Ing. Bock ist als Nächster zu Wort ge­meldet. Ich erteile es ihm.

 


19.03.11

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da meine Vorredner bereits die wesentlichen Änderungen der Gewerbeordnung erklärt haben, stelle ich nur mehr fest, dass jedes Jahr mehrere Bereiche der Gewerbeordnung in Richtlinien der EU verlagert werden. Dies gilt heute für den Handel mit Schmuck außerhalb von Betriebsstätten und für das Verbot von Werbezusendungen, welche mit einem Preisausschreiben, mit einer Verlosung nach dem Zufallsprinzip in Verbindung stehen. Diese Thematik wurde bereits vor etwa zwei Monaten unter unlautere Geschäftspraktiken in einer EU-Richtlinie abgehandelt.

Bei der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge wird der Unterschied zwischen dem gebundenen und dem ungebundenen Kreditvermittler besser definiert; und bei der Berufsanerkennungsrichtlinie, welche nur für EU-Staaten und die Schweiz gilt, wird über ein Pilotprojekt die Berufsqualifikation bei den Kreditvermittlern für einen euro­päischen Berufsausweis erläutert. Als Nächstes sollte in diesem Bereich die Gruppe der Ingenieure behandelt werden.

Zu Tagesordnungspunkt 19 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird: Auch hier handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine weitere Umsetzung von EU-Richtlinien betreffend die Bereitstellung von nichtselbst­tätigen Waagen auf dem Markt und die Bereitstellung von Messgeräten. Auch in diesem Bereich werden österreichische Regelungen durch die EU-Richtlinie ersetzt. Eine Durchforstung dieses Gesetzes wird es im nächsten Jahr geben – das wurde bereits vom Kollegen Brunner erwähnt.

Überregulierungen wie bei der Eichung der Schulwaagen – dem Steckenpferd des Kollegen Brunner – werden auch erledigt werden. Somit gibt es zu diesem Tagesord­nungspunkt auch unsere Zustimmung.

Zu TOP 20 betreffend ein Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck ste­henden Geräten: Wie bereits bei den anderen Gesetzesänderungen betreffend den Ersatz von österreichischen Rechtsvorschriften durch EU-Richtlinien wird auch mit dieser Änderung eine Maßnahme in diese Richtung gesetzt. Die Harmonisierung schreitet in allen Bereichen voran. Ich halte es für wichtig und richtig, dass nicht in jedem Land eine eigene Vorschrift herrschen muss und dass diese Dinge in der EU gemeinschaftlich geregelt werden können.

 


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