BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 171

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Daher gibt es für alle drei Gesetzesänderungen, die Sinn machen und dem Büro­kratieabbau entsprechen, die Zustimmung unserer sozialdemokratischen Fraktion. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

19.06


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. Ich erteile es ihr.

 


19.06.19

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es ist schon vieles gesagt worden, aber noch niemand hat die Umsetzung der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge begrüßt. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.) Das, denke ich, sollte man tun. Die gesetzliche Grundlage ist da, ob die Richtlinie auch bestmöglich umgesetzt wird, wird erst die Verordnung zeigen.

Kollege Krusche! Es stimmt schon, dass das mit den Haustürgeschäften weh tut; da hat sich Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren zugezogen, und deshalb gibt es jetzt diese Regelung; aber glauben wir doch auch an den mündigen Konsumenten, den es nicht in allen Bereichen zu bevormunden gilt. Ich glaube, darauf sollte man auch vertrauen.

Zu den Befähigungsnachweisen: Auch das wäre ein breites Gebiet, über das viel zu diskutieren wäre, zum Beispiel über Befähigungsnachweise, die notwendig sind, um Wäsche bügeln zu können oder Möbelbausätze zusammenzusetzen und so weiter. Ich glaube, dass es da viel zu tun gibt und dass es nach wie vor so zu sein scheint, dass man so gut wie alle Ausbildungs- und Erfahrungsnachweise auch ablehnen kann. Ich hoffe, dass es hier nicht zu einer sehr restriktiven Vorgangsweise kommt.

Die Äquivalenzprüfung darf nach wie vor vier Monate dauern. Das ist doch auch immer noch relativ lange.

Neu ist die Einführung eines elektronischen Berufsqualifikationsanerkennungssystems, das über eine von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Datenbank jetzt lediglich in einem Pilotprojekt für Immobilienmakler abgewickelt wird – das soll aber ausgeweitet werden –, dazu werden die Anerkennungserfordernisse in einigen Details allgemein gesenkt. Geringere Anerkennungserfordernisse auf dieser internatio­nalen Ebene werden früher oder später sicherlich auch den Druck auf uns zur Ent­regle­mentierung unserer Gewerbeordnung erhöhen und diese mit sich bringen.

Zum Maß- und Eichgesetz: Das ist auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Darüber hinaus gehende Änderungen wurden im Ausschuss und auch durch diverse Interes­senträger gefordert, dafür soll es 2016 wirklich zu einer tiefgreifenden Durchforstung und Änderung kommen. Das ist sozusagen nur ein kleiner erster Schritt.

Das Druckgerätegesetz ist wirklich faszinierend, was man erkennt, wenn man sich so ein Organogramm des Kesselgesetzes anschaut. Das ist also wirklich sehr beein­druckend, und es ist wirklich zu hoffen, dass es im Rahmen der Harmonisierung zu einer Vereinfachung kommt, zu etwas, was das Zusammenwirken der verschiedenen Behörden – der Marktüberwachungsbehörde, der notifizierenden Behörde, den Prüf­stellen – und eben der Wirtschaftsakteure erleichtert und besser durchschaubar macht.

Wir werden allen drei Gesetzesvorlagen zustimmen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

19.09


Präsident Gottfried Kneifel: Zu einer ergänzenden Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


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