BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 30

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Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Das Maßnahmenvollzugs­gesetz wird sich vor allem an den Notwendigkeiten und Bedürfnissen der Insassen, die ja Patienten sind, orientieren. Das ist das ganz Zentrale und Wesentliche.

Ergänzend zu dem, was schon gesagt wurde, noch etwas, was vielleicht auch nicht uninteressant ist: Wir haben derzeit gerade 160 Patienten in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Das heißt, es werden immerhin 160 Personen derzeit in psychiatrischen Kliniken in unserem Auftrag betreut, und es wird in Zukunft auch eine entsprechende Größenordnung in diesem Sinne geben.

Wir planen mit der Gründung und Betreibung dieser Spezialeinrichtungen in den foren­sischen Zentren die Verfolgung eines Konzepts, gemäß welchem einerseits der Grund­satz der Trennung und das Abstandsgebot befolgt werden, das also der Trennung zwischen Strafhäftlingen und Maßnahmenpatienten Rechnung trägt. Das ist einfach notwendig und sinnvoll, und dieses Konzept wird auch vom Rechnungshof in jeder Richtung unterstützt.

Das heißt, wir wollen jetzt die bisher nicht immer durchhaltbare Trennung wirklich konsequent verwirklichen. Das konnten wir bisher mit den alten Einrichtungen nicht schaffen, weil einfach die entsprechenden Kapazitäten nicht gegeben waren. Wir brauchen also eine Ausweitung der Kapazitäten, um auch die Spezialisierung in der Betreuung sicherstellen zu können. Das ist das Entscheidende, und das ist auch schon der Kern dessen, was im Maßnahmenvollzugsgesetz geregelt werden muss, dass es nämlich eine wirklich speziellere Regelung hinsichtlich dieser Maßnahmenpatienten gibt.

Das beginnt schon bei der Schaffung der entsprechenden organisatorischen Struk­turen. Es ist ja kein Zufall, dass wir jetzt in der Generaldirektion Strafvollzug eine Kom­petenzstelle „Maßnahmenvollzug“ haben, die interdisziplinär arbeitet und nicht nur mit Juristen besetzt ist, sondern auch mit Medizinern und Sozialarbeitern. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass man jetzt diese Maßnahmeninsassen nicht als eine Art Beiwerk zu den Insassen einer normalen Strafanstalt ansieht, sondern sich dessen bewusst ist, dass das etwas Spezielles ist, wofür auch eine spezielle Regelung – Maß­nahmenvollzugsgesetz – und auch eine spezielle Umsetzung durch entsprechende Kapazitäten mit Fachkräften vonnöten sind.

Der einzige Unterschied gegenüber der ursprünglichen Konzeption ist der, dass wir in diesem Bereich selbst mehr als Betreiber auftreten werden müssen, weil die Kooperation mit den Gesundheitskompetenzträgern, also konkret mit den Ländern, in der kurzen Zeit, in der wir das brauchen, nicht verwirklichbar ist. Daher machen wir das selbst, aber ich sage noch einmal – und das ist der Kern –: Drei forensische Zentren mit ausreichender Kapazität sind geplant, wo wir wirklich sicherstellen können, dass alle Regelungen, die es für Maßnahmenpatienten gibt, auch eingehalten werden kön­nen. Das ist der wesentliche Punkt.

Darüber hinaus ist es uns im Rahmen der Erweiterung der Kapazitäten in den Justiz­anstalten auch ganz besonders wichtig, dass es keine Zubauten, keine Neubauten und keine Erweiterungen der Kapazitäten mehr geben wird, ohne dass gleichzeitig auch die Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten erweitert werden. Das ist ganz zentral. Es ist ja auch ein ganz wesentlicher Kern unseres Strafvollzugsgesetzes, dass Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein müssen. Ich muss sicherstellen, dass jeder Strafhäftling und, wenn möglich, auch jeder Untersuchungshäftling einer sinn­vollen Beschäftigung nachgeht. Das ist genauso wichtig.

Das heißt, wir müssen auch diesbezüglich relativ viel tun. Wir brauchen eine Moder­nisie­rung der Werkstätten, der Lehrwerkstätten und auch der Arbeitsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang müssen wir auch die Kooperation mit der Wirtschaft noch


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