BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 29

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sind, und der Differenzierung zwischen Untersuchungshäftlingen, die dem Gericht zur Verfügung stehen müssen, und Strafhäftlingen. Da ist wirklich Großartiges geleistet worden, daher an dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön dafür.

Ich halte durchaus im Sinne dessen, was auch Sie gesagt haben, Herr Bundesrat, fest: Wir brauchen die Gesamtreform, und diese muss einen Ausbau der Kapazitäten, aber auch eine qualitative Verbesserung, insbesondere im Bereich Maßnahmenvollzug, inkludieren. Da haben Sie vollkommen recht. Deshalb muss das Abstandsgebot beach­tet werden und deshalb gibt es spezielle Einrichtungen, wo auch die medizinische Betreuung bestmöglich sichergestellt ist. Das wird in den forensischen Zentren der Fall sein.

Derzeit ist die Standortoptimierung in Ausarbeitung, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Finanzressort, das sich diesbezüglich sehr kooperativ verhält. Wir führen wirklich sehr gute und konstruktive Gespräche. Das ist genau der Kern dessen, was ich immer angesprochen habe: Da wird kein Stein auf dem anderen bleiben! Es muss alles grundsätzlich in Frage gestellt werden. Wir brauchen eine wirkliche Optimierung der Struktur der Justizanstalten, und da wird sich einiges ändern.

Es wird neue Standorte geben und es wird manche in Zukunft vielleicht nicht mehr geben. Ich weiß – um auf Ihre letzte Frage zurückzukommen –, dass das natürlich ein langfristiges Projekt ist. Es wird schon einige Jahre dauern, bis das zur Gänze abge­schlossen ist, das wird weit über meine Amtszeit hinausgehen, aber es ist wichtig, dass wir jetzt einmal die Schienen gelegt haben, dass wir jetzt wirklich die Grundsätze ver­wirk­lichen konnten, was notwendig ist, um mit entsprechender budgetärer Bedeckung die richtigen Schritte zu setzen. Wir haben daher einerseits kurzfristige Maßnahmen gesetzt, um auch kurzfristigen Problemen begegnen zu können, aber langfristig läuft die große Reform des Strafvollzugs auf Schiene.

Ja, wir haben in diesem Bereich einen Reformstau gehabt. Ich möchte jetzt aber niemanden kritisieren, sondern ich bitte, zu bedenken, dass das ein allgemein politi­sches Problem ist. Der Strafvollzug ist grundsätzlich als politisches Thema etwas Unpo­puläres, das verstehe ich schon. Man kann sozusagen nicht wirklich populär wer­den, wenn man mehr Geld für den Strafvollzug fordert. Das ist leider so, und deshalb gibt es auch in allen Staaten – das ist ja nicht nur bei uns so – immer einen Reformstau in diesem Bereich. Das ist kein Zufall. Es ist eben nicht populär, in diesem Zusam­menhang etwas zu fordern, aber es ist notwendig, und zwar nicht nur, weil wir auch aufgrund internationaler rechtlicher Vorgaben dazu verpflichtet sind, sondern auch im Interesse der Menschlichkeit, im Interesse der Humanität. Wir müssen da das Best­mögliche erreichen.

Ich wünsche mir aber auch, dass es am Ende dieser Reform – wer immer dann an meiner Stelle stehen wird – möglich sein wird, zu sagen: Wir haben jetzt in Österreich einen Strafvollzug, der dort steht, wohin er gehört, nämlich an der Spitze Europas. Dorthin müssen wir, und wir sind mit Volldampf in diese Richtung unterwegs.

 


Präsident Josef Saller: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Stögmüller.

 


Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Justiz­minis­ter, auf diese Novellierung des Maßnahmenvollzugsgesetzes wird ja schon lange gewartet – seit über 70 Jahren –, darauf, dass da etwas geschieht. Sie haben gesagt, dass es im Sommer 2016 so weit sein soll.

Meine Frage an Sie: An welchen Eckpunkten wird sich das neue Maßnahmen­vollzugs­gesetz orientieren? Was meinen Sie mit „Optimierung“? Was ist damit genau gemeint?

 


Präsident Josef Saller: Bitte, Herr Bundesminister.

 


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