BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 34

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Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Wissend, dass das Gesetz geändert werden soll, stelle ich Ihnen trotzdem die Frage, wie sie ur­sprünglich konzipiert war:

1884/M-BR/2016

„Wie verantworten Sie die mittlerweile offenkundigen dramatischen Erschwernisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels aufgrund der von Ihnen durchgepeitschten Straf­rechtsnovelle, obwohl gerade diesbezüglich rechtzeitig von der FPÖ, aber auch vom BMI Bedenken geäußert wurden?“

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, dazu muss ich jetzt einiges sagen, und ich tue das auch gern.

Ich möchte zuerst einmal damit beginnen, dass ich frage, wie Sie dazu kommen, dass hier etwas „durchgepeitscht“ worden wäre. – Nur zur Klarstellung, um der Wahrheit die Ehre zu geben: Die Neuregelung, insbesondere der Gewerbsmäßigkeit, auf die Sie sich hier beziehen, beruht auf den Ergebnissen der Expertengruppe, die sehr lange tätig war. Es wurden unabhängige Experten noch von meiner Vorgängerin eingesetzt, und wir haben uns bei der Reform des Strafgesetzbuches natürlich an dem orientiert, was diese unabhängigen Experten uns gesagt und empfohlen haben.

Dazu gehörte auch eine Neuregelung der Gewerbsmäßigkeit allgemein für das ge­samte Strafrecht, damit etwas nicht mehr passiert – nach meiner Erinnerung gab es den letzten markanten Fall im September des Vorjahres –, was bis zuletzt auch immer wieder in den Medien zu lesen war und auf heftige Kritik stieß, dass nämlich Personen aufgrund von Ladendiebstählen mit relativ geringem Wert sofort in Untersuchungshaft gekommen sind, weil man von einem Ladendiebstahl darauf geschlossen hat, dass offensichtlich Gewerbsmäßigkeit vorliegt.

Man ist im Hinblick darauf auf breiter Basis und gestützt von allen Fachexperten zu der Meinung gelangt, dass wir betreffend Gewerbsmäßigkeit höhere Anforderungen im Gesetz brauchen, damit genau das nicht passiert, was bis zum Herbst von den Medien meiner Meinung nach zu Recht kritisiert wurde, dass nämlich jemand wegen des Diebstahls von vergleichsweise geringwertigen Gegenständen sofort in Unter­suchungs­haft kommt. Daran haben wir uns orientiert, und das halte ich auch nach wie vor für richtig.

Parallel dazu hat sich – da haben Sie schon recht – eigentlich intensiv erst ab Herbst und ganz massiv dann eben mit Beginn dieses Jahres diese Entwicklung im Bereich des Drogenhandels auf öffentlichen Plätzen ergeben. Das war ein neuartiges Phä­nomen, mit dem wir in dieser Form noch nie konfrontiert waren. Im Hinblick darauf haben sich natürlich wieder Experten zusammengesetzt und überlegt, was wir dage­gen tun können. Aber das hat nur indirekt mit Gewerbsmäßigkeit an sich zu tun. Natürlich könnte man sagen: Wenn wir die alte Gewerbsmäßigkeitsregelung hätten, täten wir uns da leichter!, aber man muss schon klar sehen, dass man immer dort speziell eingreifen muss, wo sich ein entsprechendes Problem zeigt, und diesfalls geht es um ein spezielles Problem des Drogenhandels auf öffentlichen Plätzen.

Das ist das Neuartige. Und daher macht es auch Sinn, das speziell, mit einem neu­artigen Tatbestand, scharf zu bekämpfen. Das tun wir auch.

Dass die Regelung der Gewerbsmäßigkeit mit dem Hinaufschrauben der rechtlichen Voraussetzungen dafür im allgemeinen Strafrecht Sinn gemacht hat und weiterhin Sinn macht, das bezweifelt niemand. Aber – da haben Sie schon recht – im Bereich des


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