BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 33

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spiels­weise die Sons Caliphate Army, eine Hackergruppe des Islamischen Staates, von sich selbst behauptet, mehr als 10 000 Facebook-Profile, 150 Facebook-Gruppen und 5 000 Twitter-Accounts zu besitzen, um IS-Propaganda zu machen.

Meine Frage: Sind Ihnen solche Seiten in Österreich bis dato zu Bewusstsein gekom­men, und musste die Justiz hier bereits irgendwie einschreiten wegen solch IS-ge­steuer­ter Gruppen?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat! Selbst­ver­ständlich ist mir bekannt, dass es solche Inhalte und solche Seiten gibt, und selbstver­ständlich ist völlig klar, dass Extremismus in jeder Form auch in dieser Richtung mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden muss. Das ist überhaupt kein Thema für mich. Es muss hier alles geschehen, damit diese Inhalte entfernt werden, und das ge­schieht auch, wie Sie sicher wissen. Gerade entsprechende Inhalte des IS werden immer wieder entfernt, und das ist auch notwendig.

Wir haben in den letzten Jahren insgesamt eine Entwicklung zu verzeichnen, die es notwendig macht, stärker dagegen vorzugehen – das betrifft Extremismus in jeder Form. Wie Sie wissen, ist auch der Verhetzungstatbestand bewusst so angelegt, dass er gegen Verhetzung und Extremismus in jeder Form gerichtet ist. Das gehört natürlich auch dazu.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Stögmüller.

 


Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Justiz­minis­ter, Sie haben ja schon den Verhetzungsparagraphen angesprochen, der unter § 283 Abs. 4 neu geschaffen wurde.

In welchem Umfang macht die Staatsanwaltschaft von diesem zurzeit Gebrauch, und wie wird das umgesetzt?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat! Ich kann Ihnen sagen, dass dieser Tatbestand natürlich umgesetzt wird. Wir haben in diesem Bereich auch eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Es gibt hier konsequent auch immer wieder eine entsprechende Zahl an Verfahren, Anklagen und auch Verurteilun­gen. Dieser Tatbestand greift also, und ich könnte Ihnen das, wenn Sie mir ein bisschen Zeit lassen, vielleicht später noch ergänzen und genaue Zahlen nennen. Aber es ist durchaus so, dass es hier einen Anwendungsbereich gibt.

Ich werde Ihnen gleich – mein mich begleitender Sektionschef kommt schon – die Zahlen nennen können. Interessant ist zunächst der Anstieg der Anzeigen im Zusam­menhang mit dem Verhetzungstatbestand. Das ist schon markant: Wir hatten 2009 noch 89 Anzeigen, 2015 hatten wir bereits 379 Anzeigen. Das zeigt aber auch, dass all diese Kontrollmechanismen durchaus funktionieren. Es wird wirklich aktiv dagegen vorgegangen.

Zu den Verurteilungen: Wir hatten im Jahr 2013 acht Verurteilungen, und wir hatten 2014 30 Verurteilungen. 2015 hatten wir wieder einen Rückgang auf 20 Verurteilungen zu verzeichnen. Das hat sich jetzt also auf einem etwas höheren Niveau einge­pen­delt. – Diese Zahlen zeigen jedenfalls, dass es notwendig ist, solch einen Tatbestand zu haben. Dieser hat einen Anwendungsbereich, der sich tendenziell leicht, aber doch gesteigert hat. – Danke für die aktuellen Zahlen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1884/M, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mühlwerth, um die Verlesung der Anfrage.

 


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