BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 32

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tung im Bereich des Bundeskriminalamts, das ja dem Innenministerium zugeordnet ist und dorthin ressortiert. Die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium ist nach allem, was ich höre und weiß, absolut problemlos. Wir arbeiten diesfalls wirklich sehr gut zusammen, ziehen an einem Strang, und das geht so weit, dass wir einander wech­selseitig jeweils auch darüber informieren, was wir konkret planen. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

So gesehen kann ich nur sagen: Da gibt es völlige Übereinstimmung, was die Ziele und was die Bündelung unserer gemeinsamen Möglichkeiten betrifft.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Oberlehner.

 


Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Herr Minister, mich würde inter­es­sieren, wie weit es zu dem Thema Hasspostings et cetera auch deinerseits Kontakte zu Facebook oder anderen Plattformen gibt und welche Ergebnisse das erbringt oder erbracht hat.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es gibt solche Kontakte beziehungsweise gibt diese Kontakte seit Anfang Februar des Vorjahres, als wir im Rahmen einer Großtagung in Washington Gelegenheit hatten, auch mit einer Verant­wortlichen von Facebook zu sprechen, die damals den interessanten Satz geprägt hat: Jawohl, wir von Facebook haben verstanden, dass wir nicht nur Teil des Problems sein dürfen, sondern Teil der Lösung sein müssen. – Und wenn Facebook will, dann kann es auch Teil der Lösung sein.

Daran anknüpfend hatten wir heuer Anfang Februar wieder in Washington ein Ge­spräch mit führenden Verantwortlichen von Facebook. Dort habe ich etwas klargestellt, und das möchte ich auch hier klarstellen: Es geht dabei nicht um Verhandlungen – da gibt es nichts zu verhandeln! Wenn Facebook strafbare Inhalte weiter transportiert, dann riskiert natürlich auch Facebook, wie jedes andere Unternehmen, eine ent­sprechende strafrechtliche Verantwortlichkeit nach der Verbandsverantwortlichkeit. Das ist nicht verhandelbar, das ist geltendes Recht, das ist auch vollinhaltlich klarge­stellt worden.

Es kann nur darum gehen, dass man durchaus im Sinne einer sinnvollen Prävention erreicht, dass in direktem Kontakt mit den Verantwortlichen dann, wenn so etwas auf­taucht, was nach Einschätzung unserer Staatsanwaltschaft strafbar ist, auch Facebook sofort reagiert. Das macht Sinn, denn dann ist irgendwann einmal klar, dass die User, die solche Inhalte über Facebook verbreiten wollen, einfach keine Chance mehr haben und das nicht mehr tun können werden.

Darüber laufen die Gespräche, ich möchte aber dem Ergebnis jetzt nicht vorgreifen. Die Gespräche laufen aus meiner Sicht durchaus gut. Wir haben diesbezüglich wirklich einen guten Kontakt, und zwar auch unter der Voraussetzung, dass das klargestellt wurde, was klarzustellen ist, nämlich dass es mit Sicherheit keine Sonderregelung für Facebook gibt. Es gibt auch keine Sonderstrafe für Facebook, absolut nicht, aber es gibt die Möglichkeit, im Kontakt mit den Verantwortlichen präventiv mehr zu tun und mehr zu erreichen. Das macht Sinn, weil in diesem Bereich wirklich eine ent­sprechende Steigerung an entsprechenden Inhalten zu verzeichnen ist, und das wollen wir nicht.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Krusche.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Neben dem, was landläufig unter dem Begriff „Hassposting“ verstanden wird, hat bei-


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