BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 39

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Ich weiß, dass wir auch in diesem Bereich noch viel vor uns haben – das ist schon klar –, aber an sich sind wir, glaube ich, gerade mit der Wirtschafts- und Korrup­tionsstaatsanwaltschaft auf einem guten Weg. Dass wir nicht immer alle Planstellen besetzen können, die es gibt, die es unbestrittenermaßen gibt – das Budget dafür ist ja vorhanden –, liegt einfach daran, dass die Voraussetzungen für eine Tätigkeit in diesem Bereich entsprechend hochgeschraubt sind, und das wird auch so bleiben.

Wir haben ein ähnliches Phänomen auch in manchen Bereichen der Justizwache. Ja, das ist keine einfache Aufgabe, da gehört viel dazu! Und auch das Ausbildungsmodul für die Justizwacheangehörigen ist sehr selektiv und sehr anspruchsvoll, und daher haben wir auch im Bereich der Justizwache derzeit nicht alle Planstellen besetzen können.

Aber es ist besser, hier wirklich, soweit es vom Betrieb her vertretbar ist, zu warten, bis man die wirklich Qualifizierten in ausreichender Zahl hat, als irgendwelche Provisorien zu installieren, die man nicht verantworten kann. Das halte ich nicht für sinnvoll.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Meines Wissens ist das Haupt­problem oder der Hauptgrund dafür, dass es noch immer nicht in Vollbetrieb ist, auch die hohe Personalfluktuation. Und genau das hat der Rechnungshof 2014 kritisiert oder bemängelt, dass es dazu keine Aufzeichnungen gibt.

Sie sagen jetzt aber, dass es eher an einem Mangel an qualifizierten Bewerbern und Bewerberinnen liegt – und nicht an der Fluktuation selbst. Ist das so richtig?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich kann dazu nur sagen, dass es natürlich für Personalfluktuation vielfältige Ursachen gibt, die durchaus auch erfreulicher Natur sind. Wir haben Gott sei Dank im öffentlichen Dienst relativ groß­zügige Karenzierungsmöglichkeiten insbesondere für Staatsanwältinnen, die ja dann auch die Möglichkeit haben, mit Halbtagsbeschäftigung zurückzukehren. Daraus ergibt sich schon relativ viel an Veränderung in der Personalstruktur. Aber das muss man einkalkulieren und das ist halt so, und das ist auch gut so.

Die Planstellenbesetzung als solche ist natürlich ein Vorgang, dessen Bedingungen ich gar nicht ändern kann und auch gar nicht ändern will. Da braucht es wirklich eine entsprechend qualifizierte Ausbildung. Und ja, es ist so, dass es auch innerhalb der Justiz natürlich immer wieder auch personelle Wechsel gibt. Ja, ich sage ganz offen, erst kürzlich, eben bei dem letzten Gespräch, hat die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sich ein bisschen scherzhaft bei mir darüber beklagt, dass schon wieder zwei ihrer Kollegen jetzt in Richtung Ministerium abwandern. Aber auch umgekehrt gibt es diesen Effekt. Hier gibt es also immer wieder eine durchaus natürliche Fluktuation, die ja an sich erfreulich ist.

Aber an sich, glaube ich, muss man die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an der Arbeit messen, die sie leistet, und da gibt es überhaupt nichts zu bemängeln. Ganz im Gegenteil! Und die Ausweitung oder die Besetzung der offenen Planstellen kann und wird dazu führen, dass es zu einer weiteren Verfahrensbeschleunigung kommt. Das ist gut, wichtig und richtig so. Mein Gott, es ist halt immer so, dass diese Ausbildungszyklen, wie Sie ja wissen, in jährlichen Abschnitten stattfinden. Studienab­schluss ist normalerweise im Juni, und dann kommen sie in den Vorbereitungs­lehrgang, und üblicherweise kann man dann damit rechnen, dass es in Jahresschritten wieder eine entsprechende Aufstockungsmöglichkeit geben wird.

 


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