BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 40

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Wichtig für mich ist, dass ich die Planstellen habe, und die gebe ich auch nicht mehr her. Die sind da und die werden besetzt. Und mit wem sie besetzt werden und wann, richtet sich ausschließlich nach Kriterien der Qualifikation.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Tiefnig.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister, mit dem Inkrafttreten der Reform des Staatsanwaltschaftsgesetzes wurde die sogenannte Whistleblower-Homepage nach einem mehrjährigen oder zweijährigen Probebetrieb bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesetzlich implementiert.

Meine Frage geht dahin: Wie beurteilen Sie den Erfolg dieser Einrichtung? Und warum ist es aus Ihrer Sicht notwendig, solche Einrichtungen zu implementieren?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat, nach allem, was ich jetzt einfach nur im Kopf habe, kann ich schon sagen, dass sich diese Whistle­blower-Homepage auch durchaus im Einklang mit internationalen Vergleichsbeispielen einfach bewährt hat. Der Erfolg gibt uns mit diesem Konzept recht. Und auch die Befürchtung, die es ursprünglich gab, dass man da mit völlig substanzlosen Behaup­tungen zugemüllt werden würde, hat sich in dieser Form nicht bewahrheitet. Der Anteil jener Hinweise, die letztlich im Papierkorb landen mussten, ist relativ gering gewesen, geringer, als wir dachten.

Ja, mein Sektionschef Pilnacek hat wie immer sensationell aktuelle Daten an der Hand – vielen Dank dafür! –: Mit Stand vom letzten Stichtag waren insgesamt nur 7,39 Prozent substratlos. 38,26 Prozent haben zu einem Ermittlungsansatz geführt, aber noch zu keinem konkreten Verdacht gegen bestimmte Personen, und in 11,05 Prozent kam es zu Einstellungen. In 0,14 Prozent kam es zu Diversionen. Wir hatten insgesamt aufgrund von solchen Hinweisen durch die Whistleblower-Homepage schon neun Schuldsprüche. Wir hatten auch drei Freisprüche. Wir hatten sechs Fälle der Verfahrensabbrechung. Und eine relativ große Zahl – das ist schon auch sozio­logisch nicht uninteressant –, ein Drittel dieser Hinweise, die sich als durchaus nicht substanzlos erwiesen haben, wurde weitergeleitet an die Finanzbehörden. Das heißt, ein Drittel davon betraf Steuerdelikte, die natürlich von den Finanzbehörden ent­sprechend weiterzuverfolgen sind.

Man kann also nicht sagen, dass es hier nicht entsprechende Erfolge gebe, und inso­fern kann man nur sagen: Ja, die Einrichtung hat sich bewährt, und daher haben wir sie mit Recht, glaube ich, jetzt auch auf Dauer implementiert. Das wird auch weiter dazu führen, dass wir an bestimmte Fälle herankommen – und diese letztlich auch verfolgen können –, an die wir sonst nicht herangekommen wären.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Posch-Gruska.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage hätte eigentlich gelautet, welche Maßnahmen Sie wegen der großen Fluktuation beim Personal treffen. Die haben Sie aber, wie das Ihre Art ist, schon sehr ausführlich beantwortet, darüber bin ich auch sehr froh.

Jetzt würde ich aber gerne folgende Frage stellen: Können Sie sagen, wie groß die Verzögerungen durch die große Fluktuation in der Wirtschafts- und Korruptionsstaats­an­waltschaft waren? Wirkt sich das aus, dass es so oft Wechsel gibt und die neuen Leute gegenüber jenen, die schon dort gearbeitet haben, eigentlich wiederum aufholen müssen?

 


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