BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 41

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Bundes­rätin, substanziell und so, dass man eine Verzögerung einem bestimmten Verfahren zuordnen könnte, wirkt es sich nicht aus, weil dann die Kollegen insgesamt, weil sie sehr tüchtig sind, auch zusätzliche Aufgaben übernehmen, einander helfen und unter­stützen. Man könnte also nicht sagen, dass es dort jetzt durch das noch nicht mögliche Besetzen aller Planstellen in Einzelfällen konkrete Verfahrensverzögerungen gegeben hätte. Nein, das kann man nicht.

Sie wissen, vieles bei uns ist ja ohnehin fristgebunden, und wenn es Fristen gibt, dann muss man laufen, das ist keine Frage, und dann laufen auch alle. Ich würde so sagen: Wenn wir es einmal geschafft haben werden, alle Planstellen zu besetzen, dann werden Sie allmählich merken, dass insgesamt die Parameter für die Verfahrensdauer deutlich und nachhaltig zurückgehen werden, aber jetzt, mit der Besetzung von etwas mehr als drei Vierteln der Planstellen, schaffen wir es doch einigermaßen. Aber es ist noch Luft nach oben bei den Planstellenbesetzungen und damit aber auch bei der Verfahrensbeschleunigung.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Samt.

 


Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, meine Frage geht vor allem in Richtung Kommunalpolitik. Ich weiß jetzt nicht genau, ob es in der Steiermark besonders viele oder besonders wenig Fälle in dieser Richtung bei Anzeigen oder Vergehen von Bürgermeistern gibt, in den letzten Jahren gab es allerdings ein paar herausragende Fälle. Da ist vor allem eines auffällig gewesen, und insbesondere das hat bei der Bevölkerung auch sehr starken Unmut hervorgerufen, nämlich die lange Ermittlungs- oder Verfahrensdauer.

Meine Frage lautet: Wie viele Fälle sind Ihnen bekannt, in denen gegen Bürgermeister sozusagen ermittelt wurde oder Anzeigen vorliegen, und wie können Sie uns die durch­schnittliche Verfahrensdauer bei solchen Fällen erklären?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat! Ich bin für die Frage dankbar, weil sie mir Gelegenheit gibt, noch kurz auf etwas einzugehen, was ich heute hier am Beginn gehört und auch mitgenommen habe.

Bundesländerspezifische Statistiken führen wir natürlich nicht, aber ich habe mich gefreut, als ich von Herrn Landeshauptmann Haslauer gehört habe, dass er vom „tüchtigen Niederösterreicher“ und vom „heimatbewussten Steirer“ spricht – wobei natür­lich völlig klar ist, dass das wechselweise genauso richtig ist, also dass die Steirer tüchtig sind und die Niederösterreicher heimatbewusst. Aber eine Statistik, die auf die Bundesländerzugehörigkeit abstellen würde, wie das auch kurz hier aufgetaucht ist, gibt es natürlich nicht.

Daher kann ich Ihnen nur sagen, dass es natürlich eine allgemeine Statistik darüber gibt, wie viele Verfahren es insgesamt gibt, die derzeit wegen Amtsmissbrauchs – um solche Fälle wird es wohl gehen – anhängig sind, aber ich kann das jetzt nicht herun­terbrechen auf eine bestimmte Zahl von Bürgermeistern, die mit solchen Verfahren konfrontiert sind. Das geht nicht, denn darüber haben wir keine entsprechenden Statistiken – und das ist auch gut so.

Insgesamt möchte ich aber schon sagen, dass gerade der Tatbestand des Amts­miss­brauchs, und ich denke, Ihre Frage hat diesen Hintergrund, oft durchaus schwierige Rechtsfragen aufwirft, und daher kann es schon sein, dass solche Verfahren länger dauern, bis die rechtlichen Fragen in dem Zusammenhang geklärt sind.

 


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