BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 42

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich weiß, dass es Bürgermeister nicht einfach haben, sie haben auch als Behörde ein entsprechendes Risiko, das ist schon richtig. Ich habe mir in meinem früheren Tätig­keits­bereich oft gedacht, dass es vielleicht gar nicht so geschickt ist, dass die Bürger­meister auch als Baubehörden erster Instanz Entscheidungsorgan sind, weil das natür­lich immer gewisse Probleme mit sich bringt. Soviel ich weiß, gibt es auch Bürger­meister, die diese Kompetenz aus genau diesen Gründen, aus Compliance-Gründen, an die Bezirkshauptmannschaften delegiert haben. – Das aber nur, weil es gut dazupasst.

Das, was Sie ansprechen, ist schon ein allgemeines Problem. Das könnte man viel­leicht auch – allgemein – versuchen, in der Richtung zu lösen, die ich angedeutet habe, aber grundsätzlich gibt es keine spezifischen Statistiken – und was die Delin­quenz von Bürgermeistern betrifft, überhaupt nicht. Amtsmissbrauch ist aber oft nicht so einfach zu beurteilen, das stimmt schon, und wenn es da Verfahrensverzögerungen gibt, dann kann das auch daran liegen, dass die Rechtsfragen nicht einfach zu klären sind und dann auch im Rahmen der Fachaufsicht auf mehreren Ebenen genauer überprüft werden müssen. Ich denke, das ist der Grund und damit auch die Antwort auf Ihre Frage, so wie ich sie verstanden habe.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 1882/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Köll, um Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! In den letzten Jahren ist die Zahl an Sachwalterschaften stark angestiegen. Das ist einerseits auf die demographische Entwicklung zurückzuführen, andererseits kommt es relativ rasch zur Bestellung von Sachwalterinnen und Sachwaltern, was auch mir als Bürgermeister nicht ganz verborgen geblieben ist. Aktuell planen Sie in Ihrem Haus eine Reform des Sachwalterschaftsrechtes.

Dazu meine konkrete Frage:

1882/M-BR/2016

„Wie lauten die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform im Sachwalter­schafts­recht?“

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat und Bürger­meister, ich muss Ihnen vollinhaltlich recht geben, dass natürlich auch die demo­graphische Entwicklung dazu führt, dass es eine entsprechende Steigerung bei den Sachwalterschaften gibt, aber ich denke, dass das nicht der einzige Grund ist. Es gibt da schon ein Problem, dem wir uns stellen müssen – und ich beziehe mich jetzt eher auf etwas Handfestes, nämlich auf die doch zahlreichen Beschwerdefälle bei der Volksanwaltschaft, die uns immer wieder berichtet werden und die mir schon zu denken geben.

Ich habe den Eindruck, dass man sich manchmal des Gefühls nicht erwehren kann, dass die Bestellung eines Sachwalters oft auch deshalb erfolgt, weil es die für alle Beteiligten bequemste Lösung ist – aber es ist die für den Betroffenen ungünstigste. Daher versuchen wir im Rahmen der Sachwalterschaftsreform einfach von den Prämissen her sicherzustellen, dass die Interessen des Betroffenen im Mittelpunkt stehen und nicht die Bequemlichkeit aller sonstigen Beteiligten. Das halte ich für wichtig.

Das bedeutet natürlich, dass man sich dann genau anschauen muss, in welchem Umfang, wie genau und durch wen man die eingeschränkte Willensbildung des Betrof­fenen tatsächlich ersetzen muss. Und da muss man sich schon überlegen, was die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite